Palliativpflege

Sind Menschen unheilbar krank, erhalten sie eine sogenannte Palliativpflege. Sie soll die Lebenssituation verbessern und stellt eine Art Sterbebegleitung dar. Die im Rahmen dieser Pflege geleisteten Maßnahmen sollen Schmerzen lindern und Patienten die Angst vor dem Tod nehmen. Die Palliativversorgung erfolgt in den meisten Fällen stationär, zum Beispiel in der Palliativstation eines Krankenhauses oder im Hospiz.

Seitdem der Gesetzgeber die Möglichkeiten dafür geschaffen hat, entscheiden sich jedoch immer mehr Betroffene für eine Pflege in den eigenen vier Wänden. Denn die letzte Zeit im Leben möchten viele in ihrer vertrauten Umgebung verbringen. Die Deutsche Seniorenbetreuung bietet keine Palliativpflege an, sondern die Vermittlung von Personal für eine häuslichen Betreuung im Rahmen der Aufsicht, Grundpflege und Haushaltshilfe.

Was bedeutet Palliativversorgung?

Diese Pflege richtet sich an Menschen, bei denen es nur wenig oder gar keine Aussicht auf eine Heilung gibt. Dies betrifft sehr schwere sowie fortschreitende, degenerative Krankheiten und Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung. Die Bezeichnung „palliativ“ kommt vom Lateinischen „pallium“, was auf Deutsch „mantelartiger Überwurf“ bedeutet. Mit der Palliativpflege möchte man den Patienten wie in einen Mantel hüllen, ihn in schweren Stunden wärmen und schützen.

Der letzte Abschnitt in seinem Leben soll für ihn so angenehm wie möglich gemacht werden. Dadurch unterscheidet sie sich deutlich von der kurativen Behandlung. Diese ist darauf ausgerichtet, dass eine Krankheit durch medizinische Maßnahmen vollständig geheilt und der Patient wieder gesund wird. Die palliative Behandlung dagegen möchte mit ihren Therapien, Operationen, Medikamenten und weiteren Maßnahmen, die Krankheit erträglicher machen und Symptome wie Schmerzen und Unwohlsein lindern.

Sie dient daher in erster Linie dazu, die Lebensqualität der erkrankten Menschen zu verbessern.

Abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten kann die Palliativpflege folgende Maßnahmen umfassen, die ganzheitlich, auf Körper und Seele, ausgerichtet sind:

 

  • Optimale pflegerische Versorgung
  • Bestmögliche Schmerzbehandlung, ohne Rücksichtnahme auf Spätfolgen durch starke Medikamente
  • Ehrliche Offenlegung von Krankheitsverlauf und möglichem Ende, ohne dem Patienten seine Hoffnungen zu nehmen
  • Versorgung mit eiweißreicher und hochkalorischer Spezialnahrung, falls dies notwendig ist und vom Patienten gewünscht wird
  • Einsatz von Therapien, die den Zustand verbessern können wie Massagen, Entspannungsübungen, Aromatherapie
  • Ablenkung durch Lesen/Vorlesen, Musik und Gespräche sowie Motivation zur Wiederaufnahme von Hobbies
  • Schaffen von schönen Erinnerungen
  • Unterstützung bei Angst, Hoffnungslosigkeit und depressiven Phasen beim Patienten und bei seinen Angehörigen
  • Unterstützung bei der Akzeptanz des Todes
  • Hilfe bei der Umsetzung letzter Wünsche
  • Unterstützung durch Psychotherapeuten und Seelsorger
  • Sterbebegleitung für Patient und Angehörige
  • Berücksichtigung der Wünsche des Sterbenden in einer Sterbevollmacht

Wie ist eine Palliativpflege auch zu Hause möglich?

Ungefähr jeder zweite Deutsche stirbt im Krankenhaus, jeder fünfte in einem Pflegeheim. Für die meisten sieht ein würdevoller Abschied vom Leben jedoch anders aus. Sie möchten lieber in ihrer vertrauten Umgebung sterben und sich angemessen von wichtigen Menschen und Dingen, die Begleiter ihres Lebenswegs gewesen sind, verabschieden.

Die sterile Atmosphäre in einem Krankenhaus oder Pflegeheim umgeben von Fremden wirkt sich auf viele Menschen negativ aus. Sie werden andauernd mit ihrer schweren Krankheit konfrontiert und sehen ihre letzte Lebenszeit in einem düsteren Licht. Zuhause fällt es dagegen den meisten Patienten leichter, ihre Erkrankung zu akzeptieren und Abschied vom Leben zu nehmen. Lässt es der Zustand des Erkrankten oder Sterbenden zu, ist eine Palliativpflege mit einer häuslichen Pflege durchaus möglich.

Dafür ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt notwendig und es gibt unterschiedliche Möglichkeiten:

– Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Seit 2007 haben kranke und pflegebedürftige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine spezialisierte, ambulante Palliativversorgung. Die Kosten dafür werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37b SGB V getragen. Wer eine nicht heilbare, fortschreitende oder weit fortgeschrittene Krankheit sowie eine geringe Lebenserwartung besitzt, kann einen Antrag dafür stellen. Ein Haus- oder Krankenhausarzt muss die Leistung verordnen, die Krankenkasse muss diese genehmigen.

Diese Palliativpflege kann eine Einweisung ins Krankenhaus verhindern, wodurch ein friedliches Sterben in vertrautem, angenehmem Umfeld möglich wird. Zu den Leistungen der SAPV zählen: Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr sowie die psychosoziale Unterstützung in enger Zusammenarbeit mit beispielsweise Seelsorge und ambulanten Hospizdiensten.

– Palliativpflegekräfte von ambulanten Pflegediensten

Eine steigende Anzahl an ambulanten Pflegediensten bietet Palliativpflege durch examiniertes Personal an, das über die Zusatzausbildung „Palliative Care“ verfügt. Diese können verschiedene Maßnahmen leisten. Zu ihnen gehören: Überwachung von Schmerztherapie, Versorgung von Portsystemen, Verbandswechsel und Dekubitusversorgung.Des Weiteren können die Fachkräfte sowohl den Betroffenen als auch ihren Angehörigen Ängste und Sorgen nehmen.

– Palliative-Care-Teams

Ihre offizielle Bezeichnung lautet „Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“. Sie kümmern sich darum, dass Schwerstkranke und Sterbende in ihren eigenen vier Wänden versorgt werden können. In Deutschland gibt es 250 Palliative-Care-Teams. Sie bestehen aus Ärzten, Krankenschwestern und Koordinationskräften wie Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Kräften. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Arbeit verschiedener Berufsgruppen für die häusliche Palliativpflege zu koordinieren.

– „24-Stunden-Pflege“

Sie können die Palliativpflege auch mit einer 24-Stunden-Betreuung* kombinieren. Anders als bei einer ambulanten Pflegekraft ist auf diese Weise jemand ausschließlich für den Kranken da. Dies ist für viele Angehörige eine Entlastung und Beruhigung, weil sie dadurch ihr Familienmitglied Tag und Nacht gut versorgt wissen. Bei Schmerzen, Angstzuständen und weiteren Problemen oder Sorgen ist eine Ansprechperson für den Betroffenen da, weil die „24-Stunden-Pflegekraft“ mit ihm zusammen wohnt.

Des Weiteren kann sie sich um den Haushalt kümmern und den Alltag des Patienten abwechslungsreich gestalten. Dies ist mit Gesprächen, Spaziergängen, Gesellschaftsspielen und weiteren Freizeitaktivitäten möglich. Dadurch unterstützen die „24-Stunden-Pflegekräfte“ die Betroffenen, mit der belastenden Situation umzugehen. Sie können damit einen wichtigen, positiven Beitrag zum psychischen Zustand des Erkrankten leisten. Bei den „24-Stunden-Pflegekräften“ kann es sich sowohl um Pflegekräfte aus Osteuropa als auch um deutsche Pflegekräfte handeln.

Hinweis:

Die meisten privaten Pflegekräfte dürfen keine medizinisch verordneten Maßnahmen durchführen. Nach SGB V ist es nur Fachkräfte erlaubt, die sogenannte Behandlungspflege vorzunehmen. Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt primär osteuropäische, wie slowakische und polnische Pflegekräfte. Diese sind geschult und erfahren in der sog. häuslichen 24-Stunden-Betreuung.

Allerdings besitzen diese gar keine oder keine in Deutschland anerkannte Fachausbildung. Aus diesem Grund muss bei der „24-Stunden-Pflege“ zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst kommen, um vom Arzt verordnete Behandlungen für die Palliativversorgung beim Patienten durchzuführen.

Welche Kosten entstehen bei der Palliativpflege?

Wird ein Mensch zu Hause palliativ versorgt, fallen für folgende Leistungen Kosten an:

  • Palliativmedizinische Maßnahmen durch Hausärzte, Schmerztherapeuten und Palliativmediziner
  • Palliative Krankenpflege zu Hause
  • Ärztlich verordnete, spezialisierte ambulante Palliativversorgung für mindestens 7 Tage, nach Beantragung und Genehmigung für die gesamte Länge des notwendigen Zeitraums

Diese übernimmt die Krankenkasse nach SGB V, wenn dafür ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Wer außerdem pflegebedürftig nach SGB XI und einem Pflegegrad zugeordnet ist, erhält die ihm entsprechend zustehenden Leistungen von der Pflegekasse.
Möchten Sie Ihr schwer krankes Familienmitglied rundum betreut wissen? Dann kann die „24-Stunden-Pflege“ eine Möglichkeit dafür sein.

Über uns als Vermittlungsagentur können Sie damit deutsche oder osteuropäische Pflegekräfte beauftragen. Abhängig vom Beschäftigungsmodell und dem Leistungsumfang entstehen dabei Kosten ab einer Höhe von 2.590 EUR. Gerne informieren wir Sie über die Einzelheiten und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Gut zu wissen:
Die Kosten einer „24-Stunden-Pflege“ richten sich danach, welche Leistungen die Pflegekraft erbringen soll. Wenn Sie diese bei der Betreuung und im Haushalt unterstützen, verringert sich der entstehende Aufwand. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie Ihren Familienangehörigen eine bestimmte Zeit in der Woche selbst betreuen möchten. Die Aufgaben, welche die Pflegekraft übernehmen soll, können Sie individuell bestimmen und vertraglich festhalten.

Über das Pflegegeld können Sie die Kosten für die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung mitfinanzieren. Abhängig vom Pflegegrad beträgt die Höhe zwischen 332 EUR und 947 EUR. Wird bei der Palliativpflege ein ambulanter Pflegedienst benötigt, um Maßnahmen der Behandlungspflege zu erfüllen, können diese über die Pflegesachleistung gedeckt werden. Dadurch verringert sich anteilig das zustehende Pflegegeld. Nehmen zum Beispiel die Kosten für den Pflegedienst 40 % der Pflegesachleistung ein, stehen dem Pflegebedürftigen noch 60 % vom Pflegegeld zu.

Palliativpflege Links

Palliativpflege, ein besonders belastendes Thema. Hier finden Sie Links zum Hospizgesetz, zur Palliativversorgung und zum würdevollen Sterben.

 

Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Auf dieser Webseite stellt das Bundesministerium für Gesundheit das Hospiz- und Palliativgesetz aus dem Jahre 2015 vor. Mit diesem Gesetz konnte die Ausstattung der Hospize für Kinder und Erwachsene verbessert werden. Gleichzeitig wurde die Sterbebegleitung als Bestandteil des Versorgungsauftrages verankert.

www.bundesgesundheitsministerium.de

 

Informationen zur Versorgung von schwerstkranken Menschen

Ein kurzer Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit, der Ihnen eine Übersicht über die Begriffe Hospiz und Palliativversorgung verschafft. Auch die medizinische Versorgung von schwerstkranken Menschen zu Hause wird angesprochen. Was bietet die Sterbebegleitung, was leisten Kinderhospize? Antworten finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums.

www.bundesgesundheitsministerium.de

 

In Würde daheim sterben

Ein sehr persönlicher Artikel aus der Süddeutschen Zeitung. Wenn die Ärzte nichts mehr für den Patienten tun können, dann kann die Palliativversorgung noch viel dafür tun, dass das Lebensende in Würde gelebt werden kann.

www.sueddeutsche.de

Jens Meyer

Jens Meyer

Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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