Tagespflege und Nachtpflege – Freiraum für pflegende Angehörige

Häusliche Pflege mit dem Privat- und Berufsleben zu vereinbaren, stellt viele pflegende Angehörige vor eine große Herausforderung. Umso größer der Pflegebedarf ist, umso größer werden die Probleme. Wenn zum Beispiel eine Ganztagesbetreuung notwendig ist, weil man die pflegebedürftige Person nicht allein lassen kann, ist ein Berufsleben gar nicht mehr denkbar.

Zusätzlich kann auch in der Nacht Betreuung nötig sein, etwa weil der Pflegebedürftige aufgrund von Demenz an einem gestörten Tages und Nachtrhythmus leidet. Wer einmal in dieser Situation war weiß, welche Belastung das für pflegende Angehörige darstellt. In solchen Fällen kann die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB 11 das richtige für Sie sein. Was man darunter versteht, für wen Tages- und Nachtpflege infrage kommt, was sie kostet und wie man sie beantragt, erfahren Sie hier.

Definition der Tages- und Nachtpflege

Bei Tages- und Nachtpflege handelt es sich um Leistungen der Pflegekasse. Darunter versteht man die teilstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung. Teilstationär heißt, dass die pflegebedürftigen Personen an einem oder mehreren Tagen bzw. Nächten pro Woche in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung Betreuung erhalten. Der Ablauf in diesen Einrichtungen unterscheidet sich, je nachdem, ob es sich um eine Tagespflege oder um eine Nachtpflege handelt.

Tagespflege

In der Tagespflege werden pflegebedürftige Personen den Tag über pflegerisch versorgt, erhalten Mahlzeiten und können sozial interagieren. Eine kognitive, motorische und alltagspraktische Aktivierung kann auch Teil des Programms sein. Durch die Tagespflege werden die pflegenden Angehörigen entlastet und bekommen die Möglichkeit, ihrer Arbeit nachzugehen oder sich um andere Dinge zu kümmern.

Leistungen der Tagespflege

Folgende Leistungen bietet die Tagespflege in der Regel:

  • Strukturierung des Tagesablaufs
  • Beschäftigung
  • Soziale Kontakte (gemeinsam essen, Unterhaltungen etc.)
  • Grundpflege (Körperpflege, Toilettengänge etc.)
  • Medizinische Behandlungspflege (Medikamente, Verbandswechsel etc.).
  • Transport in die Einrichtung und zurück nach Hause[1]

Nachtpflege

Die Nachtpflege dagegen ist, wie der Name schon sagt, die Betreuung in der Nacht. Wenn die pflegebedürftige Person z. B. durch Demenz besonders nachtaktiv ist oder nachts medizinisch versorgt werden muss, kann das sinnvoll sein. Die Nachtpflege erfolgt ebenfalls teilstationär in einem Pflegeheim. Die Senioren erhalten dort die nötige Aufmerksamkeit und die Angehörigen können durchschlafen.

Wissen kompakt

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder ergänzt werden muss.
  • Je nach Pflegegrad steht dafür ein monatliches Budget zwischen 689 € und 1.995 € zur Verfügung.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege einsetzen.
  • Das Tages- und Nachtpflegebudget steht für die Pflegekosten und die Transportkosten zwischen Zuhause und Pflegeeinrichtung zur Verfügung. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen selbst getragen werden.
  • Pflegesachleistungen, das Pflegegeld oder die Kombinationsleistung bleiben bei Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege unberührt.
  • Tages- und Nachtpflege muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
  • Bei der Suche nach einem entsprechenden Platz in einer zugelassenen Einrichtung unterstützt Sie die Pflegekasse.
  • Ambulante Nachtpflege durch einen Pflegedienst ist denkbar, aber in der Praxis schwer zu finden.

Leistungen der Nachtpflege

Folgende Leistungen bietet die Nachtpflege in der Regel:

Unser Angebot

Die Tagespflege eignet sich auch als Lösung, um Pausenzeiten für eine osteuropäische Pflegekraft zu ermöglichen. Gerne sind wir Ihnen bei der der Vermittlung einer privaten Pflegekraft behilflich.

Anspruch auf Tages- und Nachtpflege

Wer einen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege hat, also für wen sich diese beiden Betreuungsformen eignen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Um Anspruch auf Tages- und Nachtpflege zu haben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss den Pflegegrad 2 bis 5 haben.
  • Die Pflege muss zu Hause stattfinden.
  • Die häusliche Pflege kann nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden oder Tages- und Nachtpflege ist zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege notwendig.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, steht Ihnen monatlich ein Budget für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung.

Das Budget richtet sich nach dem Pflegegrad. Es steht für Kosten, die für die Pflege in der Einrichtung anfallen und für Fahrtkosten zur Einrichtung und zurück zur Verfügung.

Pflegegrad Budget für Tages- und Nachtpflege
1 0 €
2 689 €
3 1.298 €
4 1.612 €
5 1.995 €

Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad

Wichtig: Wenn Sie die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, wirkt sich das nicht auf ambulante Pflegesachleistungen, das Pflegegeld oder die Kombinationsleistung aus.[2]

Erstattung

Für pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 kommt eine Erstattung der Kosten von Tages- und Nachtpflege über den Entlastungsbetrag infrage. 

Kosten von Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Die Pflegekasse übernimmt wie zuvor erwähnt, die Kosten für die Pflege in der Einrichtung und Fahrtkosten zur Einrichtung und zurück so lange, bis das Budget aufgebraucht ist. Wie viele Tagespflegebesuche mit dem Budget finanziert werden können, hängt von den Preisen der jeweiligen Einrichtung ab. Wenn das Budget überschritten wird, müssen Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger selbst für die zusätzlichen Kosten aufkommen.

Zusätzlich gibt es Kosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Das sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch Hotelkosten genannt sowie Investitionskosten.[3] Es ist möglich, den sogenannten Entlastungsbetrag für diese Kosten einzusetzen. Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu, die zuhause gepflegt werden, zu. Das sind 125 € pro Monat bzw. 1.500 € pro Jahr, die Sie sich nachträglich erstatten lassen können (Kostenerstattungsprinzip). Wenn der Entlastungsbetrag innerhalb eines Kalenderjahres nicht komplett aufgebraucht wird, ist es möglich, die übrige Summe bis Ende Juni des Folgejahres einzusetzen.[4] Wenn die Pflegesachleistungen nicht voll aufgebraucht werden, können Sie außerdem bei der Pflegekasse beantragen, dass bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in zusätzlichen Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Das kann für die Finanzierung einer Tages- oder Nachtpflege hilfreich sein.[5]

 

Darstellung der Kostenaufteilung für die Tages- und Nachtpflege

  • Übernahme durch die Pflegekasse
    • Pflegekosten und Fahrtkosten bis zur Budgetgrenze
  • Übernahme durch den Pflegebedürftigen
    (oder Erstattung im Rahmen des Entlastungsbetrages) 

    • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
    • betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen

Wie hoch die Preise im Einzelnen ausfallen, ist von der Tagespflegeeinrichtung abhängig. Einen Anhaltspunkt bietet folgende beispielhafte Preisliste eines Anbieters:

Pflegekosten bei Pflegegrad 1 bis 5 80,49 €
Kosten für Unterkunft 7,83 €
Kosten für Verpflegung 6,47 €
Fahrtkosten bis zu 3 km 1,50 €
3-7 km 3,00 €
7-11 km 4,50 €
ab 11 km 6,00 €
Zusätzliche Rollstuhlfahrer-Pauschale 3,00 €
Investitionskosten 16,50 €

Einzelkosten einer Tagespflegeeinrichtung[7]

Eigenanteil von Tages- und Nachtpflege

Da sich die Kosten für die Tages- und Nachtpflege wegen verschiedener Faktoren wie Pflegegrad, Pflegeaufwand, Bundesland usw. unterscheiden, ist es schwierig eine allgemeingültige Aussage dazu zu treffen, welcher Eigenanteil anfällt.

Einer Umfrage aus dem Jahr 2020 zufolge liegt der monatliche Eigenanteil im Schnitt bei 234 € pro Monat.[8] Dieser Mittelwert vermittelt zumindest ein Gefühl dafür, mit welchem Kostenaufwand Sie in etwa rechnen müssen.

Tages- und Nachtpflege beantragen

Tages- und Nachtpflege wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt. Nehmen Sie Kontakt zur Pflegekasse auf, um ein entsprechendes Antragsformular zu erhalten. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Ein Neuantrag, wenn noch kein Pflegegrad anerkannt ist und somit bisher keine Tages- oder Nachtpflege genutzt wurde.
  2. Ein Änderungsantrag, wenn zwar ein Pflegegrad vorliegt, aber bisher keine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen wurde.[9]

Einen Tages- oder Nachtpflegeplatz finden

Bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung unterstützt Sie ihre Pflegekasse. Auf Nachfrage wird man Ihnen Anlaufstellen nennen.[10]

Wenn Sie gerne selbst recherchieren möchten, wo sich geeignete Einrichtungen in ihrer Nähe befinden, eignet sich zum Beispiel der BKK Pflegefinder.

Für wen ist Tages- und Nachtpflege geeignet?

In erster Linie richtet sich die Leistung an Senioren und andere pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, bei denen eine Pflege zu Hause nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann.

Unter anderem bietet die Tagespflege:

  • einen geregelten Tagesablauf für Demenzkranke,
  • soziale Interaktion für alleinlebende Pflegebedürftige (gemeinsam essen, Karten spielen etc.)
  • und Entlastung für Angehörige.

Nachtpflege zu Hause

Neben der teilstationären Nachtpflege besteht die Möglichkeit einer ambulanten Nachtpflege. In diesem Fall übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung und Pflege in der Nacht im Zuhause der Senioren. Für die Kosten stehen in diesem Fall die Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Grundsätzlich ist das für den Pflegebedürftigen eine großartige Lösung, da die Nacht in der häuslichen und damit vertrauten Umgebung verbracht wird. In der Praxis ist es jedoch schwierig, einen ambulanten Pflegedienst für die Nachtpflege zu finden.

Eine Alternative dazu stellt die 24 Stunden Pflege* durch eine private Pflegekraft aus Osteuropa dar. Meistens stammen diese Pflegekräfte aus Polen und leben mit der pflegebedürftigen Person zusammen in einem Haushalt. Zusätzlich zur Tagesbetreuung können sie sich auch nachts um ihren Angehörigen kümmern und sind für Notfälle vor Ort. Bei der Vermittlung einer „24 Stunden Pflege“ ist Ihnen die Deutsche Seniorenbetreuung gerne behilflich.

Tipp

Auch wenn die Entfernung zur nächsten Einrichtung etwas größer ist, kann sich die Tages- oder Nachtpflege lohnen, da der Transport durch die Pflegekasse abgedeckt wird.

Antworten auf häufige Fragen zur Tages- und Nachtpflege

Fragen, die sich im Zusammenhang mit Tages- und Nachtpflege häufig ergeben, haben wir in diesem Abschnitt für Sie zusammengefasst. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.

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    Wer hat Anspruch auf Tages- und Nachtpflege?

    Anspruch auf Tages- und Nachtpflege haben Senioren und andere Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2, die Zuhause gepflegt werden, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder ergänzt werden muss.

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    Welches Budget steht für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung?

    Das monatliche Budget beträgt zwischen 689 € und 1.995 €.

  • image/svg+xmlimage/svg+xml
    Welche Kosten deckt das Budget für Tages- und Nachtpflege ab?

    Die Pflegekosten und Transportkosten zwischen dem Zuhause des Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung werden übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen selbst getragen werden.

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    Was kostet die Tages- und Nachtpflege?

    Der Eigenanteil beträgt im Schnitt 234 € pro Monat.

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    Bleibt der Anspruch auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsleistungen bestehen, wenn Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen wird?

    Ja, der Anspruch bleibt bestehen.

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    Wie erhalte ich Tages- und Nachtpflege?

    Tages- und Nachtpflege muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei der Suche nach einem entsprechenden Platz in einer zugelassenen Einrichtung unterstützt Sie ihre Pflegekasse.

Linktipps zur Tagespflege und zur Nachtpflege

 

Wer rund um die Uhr eine Pflege benötigt, der muss sowohl am Tage, wie auch in der Nacht betreut werden. Dies kann kaum von einer einzigen Person geleistet werden. Jeder Mensch benötigt einmal eine Pause. Hier folgen vertiefende Links zu diesem Thema.

 

Die Tagespflege des Roten Kreuzes

Auch im fortgeschrittenen Alter zu Hause wohnen bleiben. Das bedeutet Orientierung und die Nähe zu vertrauten Menschen. Aber die Umstände zwingen einen Menschen manchmal dazu, die vertraute Umgebung verlassen zu müssen. Die Tagespflege des Roten Kreuzes bedeutet, den Tag in lieber Gesellschaft mit anderen Menschen zu verbringen. Die Nachtruhe findet die pflegebedürftige Person dann in den vertrauten eigenen Wänden.

www.drk.de

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt auf dieser Webseite den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für die Pflege zu Hause. Ergänzend hierzu gibt es die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wie unterscheiden sich beide Angebote und an wen richten sie sich? Antworten bietet die Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

www.bundesgesundheitsministerium.de

Quellenangaben zur Tagespflege und Nachtpflege

[1] https://www.awo-pflegeberatung.de/fileadmin/files/Pflegeratgeber_und_Infobroschuere/Handouts/Tagespflege.pdf

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html

[3] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/tages-und-nachtpflege-eine-stuetze-fuer-die-pflege-zuhause-13297

[4] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-13449

[5] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-13449

[6] https://www.tk.de/presse/themen/pflege/pflegeversicherung/pflegeversicherung-corona-2081318?tkcm=ab

[7] https://www.evsozialstation-freiburg.de/dokumente/infos-preise/15_Tagespflege_04_2021.pdf

[8] https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-662-61362-7.pdf S. 76

[9] https://www.awo-pflegeberatung.de/fileadmin/files/Pflegeratgeber_und_Infobroschuere/Handouts/Tagespflege.pdf

[10] https://www.awo-pflegeberatung.de/fileadmin/files/Pflegeratgeber_und_Infobroschuere/Handouts/Tagespflege.pdf

 

Jens Meyer

Jens Meyer

Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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