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Inhalt 24-Stunden-Pflege

24 Stunden Pflege zu günstigen Kosten: Weil das Zuhause zählt

„Der Wunsch des Menschen nach umfassender Pflege in vertrauter Umgebung, muss immer finanzierbar sein.“
Jens Meyer, Geschäftsführer Deutsche Seniorenbetreuung

Im eigenen Zuhause alt zu werden, das ist die Idealvorstellung. Aber alt sein? – Da wird es schwierig. Denn die wenigsten Angehörigen schaffen es langfristig alleine, rund um die Uhr für den zu betreuenden Menschen da zu sein. Gleichzeitig ist das Zuhause ein wichtiger Anker für die älteren Menschen. Es ist Heimat und die Verbindung zum bisher gelebten Leben.

24-Stunden-Pflege* eröffnet einen Ausweg für dieses Dilemma, der für alle Beteiligten Erleichterung bringt – sowohl was die Alltagsaufgaben betrifft als auch für das Gefühl. Denn auch darauf kommt es an: Wenn der Vater oder die Mutter 24 Stunden am Tag zuhause gut und sicher aufgehoben ist, dann entlastet das von Sorgen und Zweifeln.

Wir, die Deutsche Seniorenbetreuung, sind seit unserer Gründung im Jahr 2004 auf die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause spezialisiert. In den letzten zwei Jahrzehnten haben wir erfolgreich mehr als 50.000 Pflegekräfte vermittelt. Als erfahrener Partner stehen wir rund um das Thema „24-Stunden-Pflege“ immer an Ihrer Seite – von Ihrer ersten Anfrage bei uns über den gesamten Zeitraum der „24-Stunden-Pflege“. So sind Sie und Ihre Liebsten jederzeit optimal betreut.

Im Folgenden informieren wir umfassend über die Voraussetzungen, den Umfang und die Kosten der „24 Stunden Pflege“.

 

Fakten zur 24-Stunden-Pflege

„24-Std-Pflege“ Die Betreuungskraft wohnt bei der pflegbedürftigen Person. So ist auch nachts im Bedarfsfall jemand vor Ort.
Kosten Vom Pflegegeld bis zur Einkommenssteuer gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Kosten der „24-Stunden-Pflege“ zu reduzieren. Die Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft beginnen ab 2.590 Euro und sind abhängig vom Aufwand und dem Pflegegrad.
Qualifikation Die Qualifikation der Pflegekräfte variiert. In der Regel handelt es sich um erfahrene Betreuungspersonen und Haushaltshilfen.
Vermittlung Die Deutsche Seniorenbetreuung übernimmt sämtliche Prozesse rund um die Vermittlung und Koordination von Pflegekräften.
A1-Bescheinigung Die A1-Entsendebescheinigung dient als zentraler Nachweis über die Sozialversicherung der Betreuungskräfte in ihrem Heimatland.
Behandlungspflege  Medizinische Behandlungspflege leisten nur ausgebildete Kräfte. Ist medizinische Behandlungspflege erforderlich, lassen sich die „24-h-Pflege“ und ein ambulanter Pflegedienst kombinieren.

Kosten für die 24-Stunden-Pflege

Wie hoch die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind, bei der pflegebedürftige Menschen zu Hause betreut werden, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Oft kommen bei der 24-Stunden-Pflege Betreuungskräfte und Pflegekräfte aus Polen oder Osteuropa (EU) zum Einsatz. Das ist unter anderem deshalb so, weil die Pflegekräfte aus den osteuropäischen EU-Ländern in der Regel die Bereitschaft mitbringen, im Haushalt der pflegebedürftigen Person zu wohnen. Wird eine längerfristige „24 Stunden Pflege“ daheim benötigt, dann können sich die Pflegekräfte oder Betreuungskräfte in einem vorab definierten Rhythmus abwechseln.

Unverbindliches Beispiel für die Kosten der „24-Stunden-Pflege“

Herr H. ist dem Pflegegrad 4 zugeordnet und hat sich für eine häusliche „24 Stunden Betreuung“ durch eine osteuropäische Pflegekraft entschieden. Diese kostet ihn 2.790,- Euro pro Monat. Entsprechend seines Pflegegrades erhält er 765,- Euro Pflegegeld.

Des Weiteren kann er die Betreuung zu Hause als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben. Die Steuerlast von Herrn H. wird um 20 % der Kosten für die haushaltsnahe Dienstleistung gemindert. Allerdings nur bis zu einem Betrag von bis zu 4.000,- Euro. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Kosten in Höhe von 20.000,- Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Im Beispiel betragen die Kosten für die 24-Stunden-Pflege von Herrn H. 33.480,- Euro im Jahr und übersteigen den Betrag von 20.000,- Euro. Somit kann Herr H. seine Steuerlast um den Maximalbetrag von 4.000,- Euro senken (333,33 Euro pro Monat).

 

Kosten
ab 2.790,00 Euro
Pflegegeld – 765,00 Euro
steuerliche Erstattung, anteilig pro Monat – 333,33 Euro
Restbetrag für die „24 Stunden Pflege“ 1.691,67 Euro

Herrn H. werden von seinem Arzt verschiedene Maßnahmen der Behandlungspflege verschrieben. Dafür muss er einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, der ihn 1.066,80 Euro im Monat kostet.

Um die Kosten für diesen sowie für die häusliche Pflegekraft zu finanzieren, kann er auf die sogenannte Kombipflege zurückgreifen. Herr H. kann dann sowohl die Pflegesachleistungen (1.778,- Euro bei Pflegegrad 4) für den Pflegedienst als auch das Pflegegeld anteilig erhalten.

 

Kosten
ab 2.790,00 Euro
Kosten Pflegedienst 1.066,80 Euro
Pflegesachleistung (60%) – 1.066,80 Euro
anteiliges Pflegegeld (40%) – 306,00 Euro
steuerliche Erstattung, anteilig pro Monat – 333,33 Euro
Restbetrag 2.150,67 Euro

Darüber hinaus kann Herr H. noch weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung verwenden, um die eigenen Kosten für die Pflegekraft zu minimieren. Dazu gehören die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die für die Antragsstellung und Genehmigung beachtet werden müssen.

 

Voraussetzungen Verhinderungspflege Voraussetzungen Kurzzeitpflege
für min. 6 Monate muss der Pflegebedürftige schon durch einen Angehörigen oder Freund betreut worden sein es werden vorübergehend pflegerische Maßnahmen benötigt
maximaler Zeitraum der Kostenübernahme: 42 Kalendertage einer der Pflegegrade 2 bis 5 ist zugeteilt
Ersatzpflege durch einen gewerblichen Dienstleister/ eine Person außerhalb der häuslichen Gemeinschaft beschränkt auf einen Zeitraum von maximal 8 Wochen
Pflegekasse benötigt Belege für Abrechnung nach einem Krankenhausaufenthalt/ schwerer Krankheit ist die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad möglich

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann er einen Betrag von 1.612,00 Euro für die Verhinderungspflege und einen Betrag von 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege beantragen. Diese Budgets kann er unter Umständen dazu nutzen, um die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu reduzieren.

Hier geht es weiter mit Informationen zur Förderung & Kostenübernahme der „24 Stunden Pflegekraft“ aus Osteuropa (EU) durch die Pflegekasse.

Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege richten sich grundsätzlich nach dem Pflege- und Betreuungsaufwand und der Einstufung je nach Pflegegrad. Darüber hinaus spielen die Erfahrungen, sowie die Sprachkenntnisse der Pflegekräfte oder Betreuungskräfte eine Rolle bei der Preisgestaltung. So liegen zum Beispiel die Kosten für eine Pflegekraft, die Weiterbildungen im Pflege- und Gesundheitsbereich erfolgreich absolviert hat und sehr gute Deutschkenntnisse mitbringt, gewöhnlich höher, als die Kosten für eine Betreuungskraft, die lediglich laienhafte Erfahrungen in der häuslichen Pflege und nur geringe Deutschkenntnisse vorzuweisen hat. Eine individuelle Beratung zu den Preisen bzw. Kosten der privaten „24 Stunden Pflege“ zu Hause durch osteuropäische Pflegekräfte aus EU-Ländern erhalten Sie von der Deutschen Seniorenbetreuung.

Finanzierung der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegraden

Von der Pflegekasse werden die Kosten für die24-Stunden-Betreuung“ eines pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause nur zum Teil übernommen. Eine komplette Leistungsübernahme für die private Pflege zu Hause ist dabei nicht vorgesehen. Für die Finanzierung von ausländischen Betreuungskräften und Pflegekräften, die hilfsbedürftige Personen persönlich betreuen, können allerdings bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. Bei den Pflegegraden 0 und 1 können Steuervorteile geltend gemacht werden, ab dem Pflegegrad 2 wird zusätzlich Pflegegeld und Verhinderungspflege gewährt. Für Bayern gibt es zusätzlich zum üblichen monatlichen Pflegegeld noch das Landespflegegeld von 1000 Euro im Jahr.

Kostenübernahme seitens der Pflegekasse für die „24-Stunden-Pflege“

Um die entstehenden Kosten bei der 24-Stunden-Pflege für Sie finanzierbarer zu machen, können Sie bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung nutzen. Dazu gehören das Pflegegeld, die Verhinderungs– und Kurzzeitpflege. Durch das Pflegestärkungsgesetz soll die häusliche Betreuung gefördert werden.

Daher haben Pflegebedürftige seit 2017 mehr Möglichkeiten, die Leistungen zu verwenden und zu kombinieren. Auf diese Weise kann die „24-Stunden-Pflege“ zu Hause günstiger als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sein.

So können beispielsweise die Kosten für die stationäre Heimunterbringung zusammen mit dem Geld für den täglichen Bedarf schnell bei knapp 4.000 Euro im Monat liegen, wenn Pflegegrad 3 vorliegt. Über die Pflegesachleistung wird nur rund ein Drittel des Betrags erstattet, sodass Sie den Großteil der Kosten selbst tragen müssen.

Stellen Sie stattdessen eine Haushaltshilfe, Betreuungskraft oder Pflegekraft aus Polen bzw. Osteuropa ein, fallen sowohl die Kosten als auch der Eigenanteil deutlich geringer aus. Für eine geeignete Pflegekraft für die „24-Stunden-Pflege“ bei Pflegegrad 3 zahlen Sie monatlich ab circa 2.690 Euro aufwärts. Über Pflegegeld, Verhinderungspflege und einen Steuervorteil bekommen Sie jedoch fast die Hälfte erstattet, sodass eine persönliche Betreuung deutlich günstiger als die Unterbringung in einem Heim ist.

Berechnung zu den Kosten der „24-Stunden-Pflege“ zu Hause je nach Pflegegrad*

(auf 30 Tage gerechnet, alle Angaben in Euro)

Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft ab 2.590,00 Euro

Pflegegeld (kein Pflegegrad)**

Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)***

Steuervorteil****

-00,00 Euro

-00,00 Euro

-333,33 Euro

Verbleibender Eigenanteil der Kosten
2.256,67 Euro
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft ab 2.590,00 Euro

Pflegegeld (Pflegegrad 1)**

Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)***

Steuervorteil****

-00,00 Euro

-00,00 Euro

-333,33 Euro

Verbleibender Eigenanteil der Kosten
2.256,67 Euro
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft ab 2.590,00 Euro

Pflegegeld (Pflegegrad 2)**

Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)***

Steuervorteil****

-332,00 Euro

-201,50 Euro

-333,33 Euro

Verbleibender Eigenanteil der Kosten
1.723,17 Euro
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft ab 2.690,00 Euro

Pflegegeld (Pflegegrad 3)**

Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)***

Steuervorteil****

-573,00 Euro

-201,50 Euro

-333,33 Euro

Verbleibender Eigenanteil der Kosten
1.582,17 Euro
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft ab 2.790,00 Euro

Pflegegeld (Pflegegrad 4)**

Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)***

Steuervorteil****

-765,00 Euro

-201,50 Euro

-333,33 Euro

Verbleibender Eigenanteil der Kosten
1.490,17 Euro
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft ab 2.890,00 Euro

Pflegegeld (Pflegegrad 5)**

Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)***

Steuervorteil****

-947,00 Euro

-201,50 Euro

-333,33 Euro

Verbleibender Eigenanteil der Kosten
 1.408,17 Euro

* Diese unverbindlichen Beispiel-Berechnungen der Kosten für eine legale „24-Stunden-Pflegekraft“ aus Osteuropa (EU/Polen, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, etc.) basieren auf den Kosten für eine selbstständige Betreuungskraft. Abhängig vom Beschäftigungsmodell, den Sprachkenntnissen & der Qualifikation der Pflegekraft, dem Umfang der anfallenden Aufgaben, den weiteren Anforderungen (z.B. Führerschein) sowie dem Zustand der pflegebedürftigen Person(en), ändern sich die Preise.
** Das Pflegegeld für eine private „24-Stunden-Pflege & Betreuung“ zu Hause, inklusive Haushaltsführung von maximal 947 Euro (Pflegegrad 5), steht nur in voller Höhe zur Verfügung, wenn keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
*** Zusätzlich zur Verhinderungspflege können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege beantragen.
**** Bezüglich des Steuervorteils kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt eine genaue Auskunft geben.

Wichtiges zu den Kosten der 24 Stunden Pflege

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Kosten für die „24-Stunden-Pflege“ unterschiedlich hoch sein können. Das heißt, dass der verbleibende Eigenanteil sowohl höher als auch niedriger ausfallen kann. Die genauen Kosten hängen, wie weiter oben in den Berechnungen angeführt, unter anderem vom Beschäftigungsmodell, Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen sowie von den Anforderungen an die Fähigkeiten der Pflegekraft ab. Weiterhin sind Fahrtkosten für die An– und Abreise nicht berücksichtigt. Die Ausgaben für freie Kost und Logis kommen noch hinzu.

Wir garantieren faire und transparente Preise für die „24 Stunden Pflege“

Sie gehen mit uns einen Vermittlungsvertrag ein, der unsere Leistungen festlegt. Die Kosten dafür sind bereits in den Preisen für die verschiedenen Beschäftigungsmodelle enthalten. Sie bekommen eine transparente Aufschlüsselung aller Preise. Die Abrechnung erfolgt taggenau. So zahlen Sie nur für die Tage, an denen eine durch uns vermittelte Pflegekraft und Haushaltshilfe vor Ort beschäftigt ist.

Erfahrungen mit der „24-Stunden-Pflege“: Das sagen unsere Kunden

Informationen sind wichtig. Aber um eine Entscheidung vollen Herzens zu treffen, ist es gut, auf die Erfahrung anderer zurückgreifen zu können.

Ch.B. W. aus Köln

Meine Erfahrungen mit der Deutschen Seniorenbetreuung sind noch relativ neu. Durch das Internet lernte ich diese Agentur kennen, als ich im August 2020 eine 24-Stunden-Betreuung für meinen durch Parkinson schwerbehinderten Mann suchte. Ich war angenehm überrascht, wie schnell und kompetent mein Anliegen von den freundlichen Mitarbeitern bearbeitet wurde, so dass sich bald eine Lösung für unser Problem fand. Die Betreuung durch die Agentur ging auch über die erfolgte Vermittlung hinaus, denn es wurde in kurzen Abständen nachgefragt, wie sich die Zusammenarbeit mit der Pflegekraft gestaltete. Ein Wechsel der pflegenden Person nach ca. drei Monaten gelang trotz einiger Probleme (u.a. Krankenhausaufenthalt meines Mannes mit meiner Begleitung, Verhinderung der zunächst erwartetenPflegerin) letztlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Insgesamt kann ich die Zusammenarbeit mit der Deutschen Seniorenbetreuung nur als erfreulich bezeichnen und weiterempfehlen.

Christoph und Florian H. aus München

Für die jahrelange gute Betreuung möchten wir uns herzlich bedanken.

Astrid P. aus Nürnberg

Ich bin mit Ihrer Servicequalität sehr zufrieden! Es ist telefonisch immer jemand zu erreichen, das ist wichtig und nicht selbstverständlich. Die Planung der Betreuung, die Auswahl der Pflegekräfte und der Ablösungen läuft mit angemessenem Zeitabstand, pünktlich und immer wie abgesprochen. Mit den meisten Pflegekräften waren und sind wir sehr zufrieden, dass es in Ausnahmefällen mal menschlich nicht passt, ist normal und nicht zu beanstanden. Wir hoffen sehr, dass es so weitergeht und geben gerne 5 volle Sterne!

Gabriele J. aus Ludwigsburg

Wir danken Ihnen und Ihrem Team, vor allem Hana und Valerie für die gute Betreuung!!!

Andrea D. aus Weissach

Vielen Dank für die gute Betreuung meiner Mutter!

Vorteile der 24-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt

Heim? – Muss nicht sein. Von der Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause profitieren alle Beteiligten. Dadurch, dass eine Pflegekraft aus Polen oder einem anderen Land Osteuropas bei einem oder mehreren Pflegebedürftigen einzieht, entstehen viele Vorteile:

  • Die älteren Menschen können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie erhalten damit weitgehend ihre Selbstbestimmung.
  • Eine liebevolle Ansprechpartnerin, der die älteren Menschen vertrauen, ist vor Ort.
  • Anfallende Tätigkeiten von der täglichen Hygiene über die Zubereitung der Nahrung, den Gang zum Arzt bis hin zu sozialen Aktivitäten werden verantwortungsbewusst erledigt.
  • Angehörige sind entlastet, weil immer jemand vor Ort ist.
  • Die Betreuungskraft unterstützt den älteren Menschen und fördert so seine Eigenständigkeit.
  • Durch die dauerhafte Übernahme von Betreuung und Grundpflege statt nur einer stundenweisen Versorgung wie durch einen ambulanten Pflegedienst steigert sich die Lebensqualität.
  • Lebensqualität bringt auch, dass eine Alltagsbegleiterin da ist. Sie hat bei Problemen ein offenes Ohr und macht gemeinsame Aktivitäten möglich.
  • Wenn ein Notfall eintreten sollte, ist schnelle Hilfe gewährleistet.

Eine genaue Auflistung der Aufgaben finden Sie unter Leistungen der osteuropäischen Pflegekräfte.

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"24-Stunden-Pflegekraft"

Auch wenn von einer „Pflegekraft“ die Rede ist, bedeutet das nicht, dass es sich um eine ausgebildete Fachkraft handelt. Der Begriff ist nicht geschützt. Er bezeichnet pauschal alle Berufe und Beschäftigungen im Bereich Pflege und Betreuung. Die meist polnischen Pflegekräfte, die wir vermitteln, sind in den meisten Fällen keine examinierten Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen.

Als Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe übernehmen sie die sogenannte Grundpflege. Darin sind sie erfahren und engagiert. Die korrekte Bezeichnung unserer Dienstleistung lautet deshalb „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Wir nutzen dennoch die gebräuchliche Bezeichnung „Pflegekraft“.

Für wen ist 24-Stunden-Pflege geeignet?

Die 24-Stunden-Pflege ist eine maßgeschneiderte Option für Menschen, die nicht nur Unterstützung im Alltag benötigen, sondern auch den Wunsch haben, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Diese Form der Pflege bietet eine individuelle Betreuung und richtet sich insbesondere an folgende Zielgruppen:

  • Senioren, die in ihrem Zuhause bleiben möchten: Ältere Menschen, die trotz zunehmender Pflegebedürftigkeit den Wunsch haben, in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben, finden in der 24-Stunden-Pflege eine ideale Lösung. Sie erhalten nicht nur professionelle Unterstützung, sondern können auch weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben.
  • Personen mit Demenz oder Alzheimer: Die 24-Stunden-Pflege eignet sich besonders gut für Menschen mit Demenz oder Alzheimer. Die kontinuierliche Betreuung durch erfahrene Pflegekräfte ermöglicht es diesen Personen, ein Höchstmaß an Sicherheit und Geborgenheit zu erfahren, während sie in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
  • Menschen mit Sehbehinderungen: Ein eingeschränktes Sehvermögen führt unweigerlich zu Herausforderungen bei Aktivitäten wie Spaziergängen, Einkaufen oder Hausarbeit. In solchen Situationen kann eine 24-Stunden-Pflege eine entscheidende Unterstützung sein, da die kontinuierliche Anwesenheit einer Pflegekraft Sicherheit und Hilfe bietet.
  • Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Parkinson: Für Personen, die an neurologischen Erkrankungen wie Parkinson leiden, ist die 24-Stunden-Pflege eine wichtige Unterstützung. Die Pflegekräfte sind speziell geschult, um auf die Bedürfnisse dieser Patienten einzugehen und sie bei ihren täglichen Herausforderungen zu unterstützen.
  • Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität: Wenn einfache Alltagstätigkeiten aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nicht mehr eigenständig bewältigt werden können, bietet die 24-Stunden-Pflege eine optimale Lösung. Die Pflegekräfte stehen rund um die Uhr zur Verfügung und können bei Bedarf sofort Hilfe leisten.
  • Personen, die ganztägig auf Unterstützung angewiesen sind: Für Menschen, die über den gesamten Tag hinweg auf Unterstützung angewiesen sind, ist die 24-Stunden-Pflege die richtige Wahl. Die Pflegekräfte sind nicht nur für die Grundpflege zuständig, sondern auch für die Betreuung und Aktivierung der Patienten, um deren Lebensqualität zu verbessern.

Grundsätzlich kommt die 24-Stunden-Pflege sowohl bei leichter, als auch bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit infrage. Allerdings sind je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit oder bei besonderen Krankheitsbildern unterschiedliche Pflegeerfahrungen nötig. Deshalb ist es besonders wichtig, eine passende 24-Stunden-Pflegekraft auszuwählen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

 

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Gern beraten wir Sie persönlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. So können Sie eine fundierte Einschätzung darüber treffen, ob diese Lösung für Sie praktikabel ist und finanziell zu Ihren Vorstellungen passt.

Checkliste „24-h-Pflege“: Vor dem Start

Sie suchen nach einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause? Zunächst möchten sie sich aber informieren? Dann stellen Sie gern eine unverbindliche Anfrage. Wir beraten Sie ausführlich in einem Gespräch oder schriftlich.
Damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zukommen lassen können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

Zur Betreuungsperson

  • grundlegende Daten zur Person, die betreut werden soll: Alter, Größe, Gewicht, Geschlecht
  • Beschreibung der aktuellen Wohnsituation: Haus oder Wohnung, vorhandene Treppen, Wohnumgebung wie Stadt oder Dorf
  • Welche Gehhilfen werden genutzt? (zum Beispiel Rollator, Krücken oder Gehstock)
  • Liegen medizinische Diagnosen vor und gibt es Besonderheiten, die eine Betreuungskraft beachten müsste?
  • Besteht eine Demenz?
  • Kommt bereits ein ambulanter Pflegedienst? Wenn ja, welche Aufgaben übernimmt dieser?
  • Welche Unterstützung wird gebraucht, um aus dem Bett oder der Badewanne zu kommen?
  • Ist eine Betreuung in der Nacht erforderlich? Wenn ja, wie oft etwa und was ist zu tun?

Zu den Aufgaben der „24-h-Pflege“

  • Wird nur die Grundpflege gewünscht oder auch Haushaltshilfe wie Kochen, Waschen, Putzen?
  • Soll die Betreuungskraft Aufgaben außerhalb der Wohnung übernehmen, wie Einkäufe oder Gartenarbeit?
  • Welche Pflegeaufgaben sollen übernommen werden? (Zum Beispiel Hilfe bei der Körperhygiene, Inkontinenzversorgung, Überwachung der Medikamenteneinnahme, Nahrungsaufnahme usw.)
  • Sind Haustiere zu versorgen? Wenn ja, welche?

Zu den Voraussetzungen und Anforderungen der Betreuung

  • Bei der „24-Stunden-Pflege“ wohnt die Pflegekraft im Haushalt der zu betreuenden Person. Welche Räumlichkeiten stehen hier zur Verfügung? (Zum Beispiel: eigenes Wohn- und Schlafzimmer, mehrere Zimmer, Mitnutzung des Wohnzimmers, eigenes Bad)
  • Ist eine Betreuung an jedem Tag und rund um die Uhr erforderlich?
  • Falls Sie explizit eine männliche oder weibliche Betreuung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
  • Haben Sie besondere Wünsche an die Betreuungskraft? (Zum Beispiel Nichtraucher)
  • Haben Sie einen Wunsch im Hinblick auf die Muttersprache der Betreuungskraft? (Wir vermitteln Pflegekräfte aus Deutschland, Polen, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Litauen.)
  • Wie gut sollte die Pflegehilfe Deutsch sprechen? (Grundkenntnisse, erweiterte Kenntnisse, muttersprachliches Niveau)
  • Sollte die Pflegekraft einen Führerschein haben?
  • Hat die Betreuungskraft Zugang zum Internet, sodass sie Kontakt in ihre Heimat halten kann?
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Pflegedienst oder "24-Std-Pflege"?

Welche Form der Unterstützung ist die richtige? – Vor dieser Frage stehen ältere Menschen und ihre Angehörigen, wenn es allein nicht mehr zu schaffen ist. Eine Betreuung im eigenen Zuhause können ambulante Pflegedienste übernehmen. Sie kommen einmal oder mehrmals am Tag ins Haus und erledigen klar festgelegte Aufgaben.

Ist der Betreuungsumfang jedoch größer und kommt es darauf an, dass der zu pflegende Mensch eine vertraute Begleitung im Alltag haben soll, dann ist die 24-Stunden-Pflege die bessere Alternative. Die „24-h-Betreuung“ umfasst Grundpflege und Tätigkeiten im Haushalt. Die medizinische Pflege jedoch gehört nicht dazu.

Ist neben der Rund-um-die-Uhr-Betreuung auch medizinische Pflege notwendig, empfiehlt sich eine Kombination aus „24-Std-Pflege“ und ambulantem Pflegedienst.

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Legale Beschäftigung

Eine Betreuung im eigenen Zuhause muss nicht nur qualitativ gut, sondern auch gesetzlich abgesichert sein. Noch vor einigen Jahren waren illegale Arbeitsverhältnisse ein Problem bei der Pflege zu Hause durch osteuropäische Betreuungskräfte. Dies ist jetzt anders.

Mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind in der EU entsprechende Richtlinien eingeführt worden. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland und anderen EU-Staaten legal arbeiten. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen stimmen.

Arbeitszeiten in der "24 Stunden Pflege"

Die Bezeichnungen „24 Stunden Betreuung“, „24h-Betreuung“, „24-Stunden-Pflege“ oder „24h Pflege“ sind zu Marketingzwecken erforderlich, weil sich diese Benennungen für diese Art der Dienstleistung im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Eine richtige Bezeichnung dieser Dienstleistung ist der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Die Pflegekräfte & Betreuungskräfte arbeiten selbstverständlich nicht 24 Stunden am Stück, auch sie haben ein Recht auf Freizeit. Bei angestellten, entsendeten Betreuungskräften gilt außerdem das deutsche Arbeitszeitgesetz.

Das Arbeitszeitgesetz regelt auch, wie mit Bereitschaftszeiten umzugehen ist. Bereitschaftszeiten müssen bei Arbeitnehmern, also angestellten entsendeten Betreuungskräften, mit dem Mindestlohn abgegolten werden. Dazu zählt laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmslos jede Zeit, welche die Betreuungskraft im Haushalt bleiben muss, um im Notfall der pflegebedürftigen Person zu helfen. Somit auch eine Anwesenheitspflicht in der Nacht.

Hinweis: Das Urteil der Bundesrichter betrifft nur angestellte Betreuungskräfte, welche aus ihrem Heimatland (z.B. Polen) nach Deutschland entsendet werden. Selbstständige Betreuungskräfte sind davon nicht betroffen, da sie nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt beide Modelle.

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Der Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege

Der Mindestlohn für „24-Stunden-Pflegekräfte“ entspricht dem deutschen Mindestlohn. Ab dem 01.01.2024 beträgt er 12,41 Euro pro Stunde. Quelle

Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt im Bereich der häuslichen „24-Stunden-Pflege“ und Betreuung nur Pflege- und Betreuungskräfte von Entsendeunternehmen, welche sich vertraglich verpflichten, die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohnes einzuhalten.

DIN SPEC 33454 für die 24-Stunden-Pflege

Die DIN SPEC 33454 ist eine Norm, die speziell für die Qualitätsanforderungen im Bereich der 24-Stunden-Pflege entwickelt wurde. Ihr Inhalt umfasst klare Standards und Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass hohe Qualitätsstandards erfüllt werden.

Die Norm legt dabei Wert auf Aspekte wie Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zur bedarfsgerechten Betreuung. Durch die DIN SPEC 33454 wurden zum ersten Mal Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege geschaffen.

FAQ zur „24-Stunden-Pflege“ und den damit verbundenen Kosten

Pflegebedürftigkeit trifft viele Familien ganz unvorbereitet. Viele Entscheidungen sind zu treffen, die nicht immer leichtfallen. Und das müssen sie auch nicht, denn es geht schließlich um das Wohl eines Angehörigen der eigenen Familie.

Die Fragen „Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?“ oder „Wie setzt sich der Preis für einen 24 Std. Pflegedienst zusammen?“ lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Beauftragen Sie eine private „24-Stunden-Pflegekraft“ oder mehrere Pflegekräfte bzw. Haushaltshilfen, sind die Kosten zunächst vom jeweiligen Beschäftigungsmodell abhängig. Zum einen können Sie sich für deutsche oder osteuropäische Pflegekräfte entscheiden. Zum anderen haben Sie bezüglich der Beschäftigungsart unterschiedliche Wahlmöglichkeiten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.

Pflegekraft erklärt 24 Stunden Pflege
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    Welche Garantie hat man, dass das 24 Stunden Pflege- & Betreuungskonzept funktioniert?

    Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Zusammenleben mit einer „24-Stunden-Pflegekraft“ funktioniert, wenn man folgende Punkte berücksichtigt:

    • Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen
    • Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung in der Anfangsphase
    • Die Behandlung der Betreuungskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis
    • Kompromissbereitschaft – hier treffen unterschiedliche Kulturen aufeinander
    • Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung

    Geben Sie sich und der Pflegehilfe Zeit, sich aneinander zu gewöhnen, sprachliche Barrieren zu überwinden und die Gewohnheiten und die Kultur des anderen kennenzulernen.

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    Schließe ich dann einen "24-Stunden-Pflegevertrag" mit Ihnen ab?

    Sie schließen einen Vermittlungs-/Koordinationsvertrag mit der Deutschen Seniorenbetreuung sowie einen Betreuungsvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag über die Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit der Betreuungskraft oder einer unserer Partner-Entsendeagenturen aus dem EU-Ausland ab.

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    Wie sind die Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen bei der häuslichen "24 Stunden Pflege & Betreuung"?

    Bei uns gibt es keine langen Vertragslaufzeiten an die Sie sich binden müssen. Wir vermitteln Ihnen auch kurzfristig eine „24-Stunden-Urlaubsvertretung“ (ab 14 Tage möglich). Sie entscheiden, wie lange die Pflege & Betreuung stattfindet und haben jederzeit die Möglich­keit den Vertrag zu pausieren. Bei Bedarf können wir Ihnen auch eine Wechsel-Betreuungskraft zu Ihrer bestehenden Stammkraft vermitteln. Bei uns erhalten Sie volle Flexibi­lität. Eine Kündigung unseres Vermittlungs- und Koordinationsvertrages ist jederzeit innerhalb von 7 Tagen möglich. Darüber hinaus können Sie den Vertrag jederzeit kostenlos auf ruhend setzen, falls Sie keine „24 Stunden Pflegekraft“ benötigen.

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    Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege?

    Wir von der Deutschen Seniorenbetreuung haben uns auf die Vermittlung und Koordination der „24-Stunden-Pflege“ zu Hause spezialisiert. Bei dieser Form der Betreuung wohnt die Pflege-/Betreuungskraft direkt im Haushalt zusammen mit der zu betreuenden/pflegenden Person. Dadurch ist immer jemand vor Ort, der sich kümmern kann und im Zweifelsfall auch nachts erreichbar ist, was eine echte Entlastung für die Familie und Angehörige darstellt.

    Die auszuführenden Tätigkeiten werden zuvor in einem Erhebungsbogen festgehalten. Unsere Dienstleistung konzentriert sich insbesondere auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Ost­europa. Die Deutsche Seniorenbetreuung ist unabhängig und verfügt über ein großes Netzwerk von Kooperationspartner-Firmen und selbstständigen Betreuungskräften aus diversen EU-Ländern. Wir prüfen unsere Partner sorgfältig und tun alles dafür, dass Sie bei uns eine große Auswahl an Betreuer/innen sowie ein Maximum an Flexibili­tät vorfinden.

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    Wer erhält das Pflegegeld von der Pflegekasse?
    Seriöse Vermittlung qualifizierter Pflegekräfte
    Seriöse Vermittlung qualifizierter Pflegekräfte

    Leistungsbezieher des Pflegegelds ist die pflegebedürftige Person selbst. Der nach dem Pflegegrad festgesetzte Betrag wird von der Pflegekasse direkt auf das Konto des Leistungsbeziehers überwiesen.

    Die Pflegekasse ist eine eigenständige Behörde, die jedoch den Krankenkassen angegliedert ist. Sie ist nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung organisiert. Aufgabe der Pflegekasse ist es unter anderem, Leistungen der Pflegeversicherung, das heißt Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistungen, für Ihre Versicherten zu erbringen, dazu kommen noch Präventions- und Rehabilitationsleistungen. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Durchführung von Schulungen und Kursen für Pflegepersonen. Nach der Prüfung durch den medizinischen Dienst legt die Pflegekasse die Pflegestufe einer pflegebedürftigen Person fest.

    Eine Pflegekasse muss ihre Versicherten auch über die ihnen zustehenden Leistungen informieren und beraten. Darüber hinaus soll diese Einrichtung, die einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist verhindern, dass eine Pflegebedürftigkeit überhaupt entsteht, und zwar durch Prävention und Rehabilitationsmaßnahmen

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    Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
    Altenpflege mit 24-Stunden-Pflegerin
    Altenpflege mit Pflegerin

    Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn die 24-Stunden-Betreuung oder eine andere Art der Pflege von den Angehörigen der pflegebedürftigen Person selbst organisiert wird. Das Pflegegeld erhält der Leistungsberechtigte. Hingegen werden Pflegesachleistungen gewährt, wenn die Betreuung über einen ambulanten Pflegedienst läuft. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst.

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    Welche Beschäftigungsmodelle gibt es bei der "24-Stunden-Pflege"?
    Pflegerin in der 24 Stunden Pflege
    Seriöse Vermittlung qualifizierter Pflegekräfte

    Im Rahmen der „24-Stunden-Pflege“ sind verschiedene Beschäftigungsmodelle möglich. Beim Entsendemodell regelt ein Dienstleistungsvertrag zwischen Privathaushalt und einem Entsendeunternehmen die Betreuung. Das Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell bedeutet, dass die Pflegekraft direkt im Privathaushalt mit einem Arbeitsvertrag angestellt wird. Freiberufliche beziehungsweise selbstständige Pflegekräfte arbeiten auf Rechnung und gehen einen Betreuungsvertrag mit ihrem Auftraggeber ein. Dabei ist es egal, ob die Pflegekraft aus Deutschland, Polen oder einem anderen Land kommt. Die Kosten für die „24 Stunden Pflege“ je Beschäftigungsmodell unterscheiden sich teilweise deutlich:

    Entsendemodell

    Es wird ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Privathaushalt und einem/mehreren Entsendeunternehmen geschlossen. Diese Unternehmen entsenden ihre Arbeitnehmer bzw. angestellten Pflegekräfte für die Erbringung der häuslichen „24 Stunden Betreuung und Pflege“. Bei diesem Beschäftigungsmodell ist der Privathaushalt der Auftraggeber und das Entsendeunternehmen der Auftragnehmer.

    Kosten ab 2.680,- Euro

    Selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa

    Die selbstständige Pflegekraft aus Osteuropa arbeitet auf eigene Rechnung und verfügt über eine Gewerbeanmeldung im Heimatland oder in Deutschland. Zwischen dem Privathaushalt und der selbstständigen Pflegekraft wird ein Dienstleistungsvertrag über die häusliche „24-Stunden-Pflege“ geschlossen. Bei diesem Beschäftigungsmodell ist der Privathaushalt der Auftraggeber und die selbstständige Pflegekraft der Auftragnehmer.

    Kosten ab 2.590,- Euro

    Selbstständige Pflegekraft aus Deutschland

    Die Pflegekraft arbeitet auf eigene Rechnung und verfügt über eine Gewerbeanmeldung bzw. freiberufliche Genehmigung in Deutschland. Privathaushalt und Pflegekraft schließen einen Dienstleistungsvertrag über die häusliche „24-h-Betreuung“. Bei dieser Beschäftigungsart ist der Privathaushalt der Auftraggeber & die selbstständige oder freiberufliche Pflegekraft der Auftragnehmer.

    Kosten ab 5.900,- Euro

    Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell

    Die Pflegekraft wird als Arbeitnehmer direkt im Privathaushalt angestellt. Dazu ist ein Arbeitsvertrag erforderlich. Bei diesem Beschäftigungsmodell ist der Privathaushalt der Arbeitgeber und die Pflegekraft eine Angestellte des Privathaushalts. Dieses Modell empfiehlt sich nur dann, wenn man die Pflegekraft gut kennt, da eine Festanstellung vergleichsweise starr ist und dabei vieles zu beachten ist. Derzeit vermittelt die Deutsche Seniorenbetreuung keine Pflegekräfte zur Festanstellung, da dieses Vermittlungsmodell nach unserer Ansicht nicht die nötige Flexibilität bietet.

    Kosten ab 2.500,- Euro

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    Ist es möglich Pflegesachleistungen für eine Betreuungskraft zu beziehen?
    Kartenspiel mit Seniorin und Haushaltshilfe aus Polen
    Seniorin und Haushaltshilfe

    Osteuropäische Betreuungskräfte sind als Fachkräfte in Deutschland nicht anerkannt, weshalb für diese keine Pflegesachleistungen bezogen werden können und somit kein Versorgungsantrag an die Pflegeversicherung gestellt werden kann. Wird die Betreuung und Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege oder Nachtpflege übernommen, können diese die Sachleistungen direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen.

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    Fallen noch irgendwelche Kosten für die "24 Stunden Pflege" an?
    Langzeitpflege mit 24-Stunden-Pflege.
    Langzeitpflege mit „24-Stunden-Pflege“.

    Reisekosten sind separat zu bezahlen, da diese nicht zu einem regelmäßigen Zeitpunkt stattfinden. Bsp.: Anreise 29.03.2021; Abreise 03.05.2021 oder Anreise 29.03.2021; Abreise 27.04.2021. Generell wird maximal 100 EUR pro Reise berechnet. Falls ein Einsatz unter 40 Tagen liegt, wird eine Bearbeitungspauschale über 280 Euro berechnet, welche jedoch nach einem Neueinsatz, der über 40 Tagen liegt, rückerstattet wird.

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    Ab wann fallen Kosten für die "24 Stunden Pflege" an?
    Haushaltshilfe aus Osteuropa
    Polnische Pflegerin mit Seniorin

    Kosten fallen erst an, sobald Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben und ihre Anreise bestätigen. Die Bestätigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Bezahlt wird in der Regel erst ab dem ersten Tag des Einsatzes und auch nur für den Zeitraum, in dem eine Betreuungskraft beim Kunden vor Ort ist. In zwei Ausnahmefällen können zusätzliche Kosten entstehen:

    1. Sie stornieren kurz vor der Anreise der Betreuungskraft den Einsatz. In diesem Fall fällt eine Aufwandspauschale in Höhe von 280,00 Euro an.
    2. Der Einsatz einer Betreuungskraft überschreitet einen Zeitraum von 40 Tagen nicht: In diesem Fall fällt eine Bearbeitungspauschale von 280,00 Euro zusätzlich zu den Kosten der geleisteten Betreuungstage an.
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    Wie muss das Wohnumfeld aussehen, damit eine "24-Stunden-Pflege" möglich ist?
    Polnische Pflegerin
    Polnische Pflegerin

    Die Betreuungskraft zieht für die Zeit der Pflege im Haushalt ein. Daher braucht sie ein eigenes Zimmer mit Bett und Kleiderschrank. Das Zimmer dient als privater Rückzugsort. Es darf deshalb kein Durchgangszimmer sein und muss abschließbar sein. Entweder ist ein eigenes Bad vorhanden oder die Alltagsbegleitung darf das Bad mit nutzen. Essen und Unterkunft muss die Betreuungskraft nicht bezahlen. Ein Internetanschluss ist mittlerweile üblich für die Pflegerinnen. So können sie Kontakt mit der Heimat halten.

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    Warum kommen die Pflegekräfte aus Osteuropa nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz?
    Langzeitpflege
    Langzeitpflege mit der „24-Stunden-Pflege“

    Dass Pflegekräfte aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Litauen, aus der Slowakei und weiteren osteuropäischen Ländern die „24-h-Betreuung“ in Privathaushalten übernehmen, ist heute keine Seltenheit mehr. Diese Form der Altenpflege ist in osteuropäischen Ländern weit verbreitet. Auch die familiären Bindungen sind in diesen Regionen oft enger. Die ausländischen Pflegekräfte sind daher sehr liebevoll und erfahren in der „24-Stunden-Pflege“.

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    Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskräfte in der häuslichen "24-Std-Pflege"?
    Pflegekraft in der 24-Stunden-Pflege
    Pflegekraft in der „24-Stunden-Pflege“

    Auch wenn die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ üblich ist – die Betreuungskräfte arbeiten nicht im wörtlichen Sinne 24 Stunden lang. Die Begriffe „24-Stunden-Pflege“ und „24-Stunden-Betreuung“ sind reine Marketingbezeichnungen für die Suche und Auffindbarkeit unserer Vermittlungs- & Koordinationsdienstleistungen im Internet. Trotzdem sind die Betreuungskräfte im Notfall schnell da und können eingreifen.

    Über die Arbeitszeiten sollte von Beginn an Klarheit bestehen. Die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen gelten für angestellte Betreuungskräfte. Bei selbstständigen Pflegekräften lassen sich die Zeiten individueller regeln. Doch auch bei angestelltem Betreuungspersonal können Nachtarbeitszeit und Ruhephasen nach Bedarf geregelt werden. Möglich wäre beispielsweise, dass die Pflegekraft Pause hat, während ein ambulanter Pflegedienst die medizinische Versorgung macht oder Familienangehörige zu Besuch sind.

    Konkret bedeutet dies: Ausländische Pflegekräfte arbeiten 8 bis 10 Stunden am Tag bei einer maximalen Wochenarbeitszeit von 40 bzw. 48 Stunden. Bei einer Arbeitszeit, die länger als 6 Stunden andauert, ist eine halbe Stunde Ruhepause einzuplanen. Ein freier Tag pro Woche gehört außerdem dazu. Dieser kann nach Absprache in zwei halbe Tage aufgeteilt werden.

    Die Betreuung zu Nachtzeiten gilt als Arbeitszeit.

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    Wie erkenne ich eine seriöse Vermittlungsagentur für die "24-Stunden-Pflege"?
    Pflegerin in der 24-Stunden-Pflege
    Pflegerin in der „24-Stunden-Pflege“

    Eine seriöse Vermittlungsagentur wie die Deutsche Seniorenbetreuung achtet darauf, dass bei der „24-Stunden-Pflege“ die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingehalten werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Pflegeagentur zu wählen, die bereits über viele Jahre am Markt ist. Eine große Mitarbeiterzahl spricht ebenfalls für den Erfahrungsschatz eines Unternehmens.

    Wenn die Pflegekraft und die Betreuungsperson nicht harmonieren, muss die Agentur schnell und unkompliziert für adäquaten Ersatz sorgen. Dabei sollte sie die Anzahl der Personalvorschläge nicht begrenzen.

    Der Betreuungsvertrag sollte bei Bedarf ohne weitere Kosten auf „ruhend“ gesetzt werden können. Ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt könnte dafür ein Grund sein. Eine Kündigung des Vertrags schließlich sollte innerhalb von 7 Tagen möglich sein.

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    Wann und wie erfolgt die Rechnungsstellung & Bezahlung der "24-Stunden-Pflegekraft"?

    Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende des laufenden Monats. Sie erhalten eine Rechnung über die Vermittlungs- und Koordinationsleistung der Deutschen Seniorenbetreuung und eine Rechnung über die Leistungen der Betreuungskraft bzw. „24 Stunden Pflegekraft“. Die Abrechnung erfolgt taggenau.

    Die Bezahlung ist in der Regel per SEPA-Überweisung zu tätigen. Beide Rechnungen müssen separat an die jeweiligen Empfänger überwiesen werden.

    Die auszuführenden Tätigkeiten werden zuvor in einem Erhebungsbogen festgehalten. Unsere Dienstleistung konzentriert sich insbesondere auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Ost­europa. Die Deutsche Seniorenbetreuung ist unabhängig und verfügt über ein großes Netzwerk von Kooperationspartner-Firmen und selbstständigen Betreuungskräften aus diversen EU-Ländern. Wir prüfen unsere Partner sorgfältig und tun alles dafür, dass Sie bei uns eine große Auswahl an Betreuer/innen sowie ein Maximum an Flexibili­tät vorfinden.

Fazit zur "24 Stunden Pflege"

Im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit besteht auf der einen Seite das Bedürfnis nach Hilfe und Begleitung. Auf der anderen Seite wollen die meisten Menschen möglichst selbstbestimmt im vertrauten Umfeld bleiben. Die „24-Stunden-Betreuung“ löst diese Situation auf und entlastet gleichzeitig die Angehörigen. Die Erfahrung zeigt: Nach einer Entscheidung für die „24-h-Pflege“ tritt Erleichterung bei allen Beteiligten ein.

Erfahrene Pflegekräfte aus Osteuropa ziehen vorübergehend bei den zu betreuenden Personen ein. Dort übernehmen sie sowohl die Grundpflege als auch Haushaltstätigkeiten. Wenn zusätzlich eine medizinische Behandlungspflege erforderlich ist, kann dies ein ambulanter Pflegedienst übernehmen.

Die Kosten für eine „24-Stunden-Pflege“ müssen nicht höher sein als bei der Unterbringung im Heim. Finanzielle Unterstützung gibt es außerdem durch Pflegegeld sowie weiteren Fördermöglichkeiten und Steuerersparnissen.

Wir von der Deutschen Seniorenbetreuung sind eine erfahrene Vermittlungsagentur und werden Sie bei allen Schritten auf dem Weg zur neuen Betreuungssituation unterstützen.

„24-Stunden-Betreuung“ auch für Demenz- und Alzheimerpatienten

Menschen, die an Alzheimer oder Demenz leiden, müssen häufig umfassend betreut werden. In diesem Fall ist eine „24-Stunden-Betreuung“ erforderlich – zumindest dann, wenn kein Pflegeheim in Betracht kommt. Ein Argument für die private „24-Stunden-Pflege“ ist auch, dass es den an Alzheimer oder Demenz erkrankten Patienten Vorteile bringt, wenn sie im eigenen Zuhause bleiben können. Die Vertrautheit des Alltags gilt als förderlich, um die geistige Gesundheit zu erhalten.

Weiterführende Hinweise und Tipps

Der Verbraucherservice Bayern hat zahlreiche Betreuungsverträge analysiert und eine Checkliste erstellt, um seriöse Vermittlungsangebote von unseriösen unterscheiden zu können. Die Punkte reichen von den Leistungen über Kosten, Vertragsbedingungen, Arbeitszeiten bis hin zu Haftung und Kontaktmöglichkeiten: www.verbraucherservice-bayern.de

Das Sozialgesetzbuch V regelt den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehört auch das Thema Pflegebedürftigkeit mit Pflegegesetz und Pflegerecht: www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html

Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. ist 2014 in Bonn gegründet worden. Er setzt sich ein für die öffentliche Akzeptanz von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und gibt nützliche Hinweise: www.vhbp.de

Was bedeutet überhaupt Pflegebedürftigkeit? Das Bundesgesundheitsministerium hat auf der eigenen Homepage ein Glossar eingerichtet, das diesen und weitere Begriffe kurz und bündig erklärt: www.bundesgesundheitsministerium.de/service

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Bezahlung von ausländischen Pflegekräften in der „24-Stunden-Betreuung“ hat für Fragen gesorgt. Die Süddeutsche Zeitung fasst in einem Beitrag vom Juni 2021 die Situation zusammen: www.sueddeutsche.de/wirtschaft

Jens Meyer

Jens Meyer

Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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Seit 2004 Pflegevermittlung in der 24 Stunden Pflege

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