24 Stunden Pflege – Weil das Zuhause zählt

Eine zuverlässige 24-Stunden-Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in Würde im eigenen Zuhause alt zu werden, und ist damit für viele Familien eine tragfähige Alternative zum Pflegeheim. Auch das Gesetz räumt der häuslichen Pflege ausdrücklich Vorrang ein1; rund 86 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden tatsächlich zu Hause versorgt2. Über die Deutsche Seniorenbetreuung zieht eine erfahrene Betreuungskraft direkt bei der pflegebedürftigen Person ein, um liebevoll im Alltag, im Haushalt und bei der Grundpflege zu unterstützen.

a

Inhaltsverzeichnis

„24-Stunden-Pflege“. Bildnachweis: 270262436 – Canon Boy/shutterstock.com

24-Stunden-Pflege einfach erklärt

Bei der 24-Stunden-Pflege lebt eine Betreuungskraft im Zuhause der pflegebedürftigen Person. Sie hilft im Alltag, zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, auf die Toilette gehen, Kochen, Putzen und Wäsche machen. Außerdem ist sie da für Gespräche, gemeinsame Unternehmungen und begleitet zu Terminen. Im Vergleich zu anderen Pflegediensten ist immer jemand vor Ort und die pflegebedürftige Person muss nicht ins Pflegeheim umziehen.

Medizinische Aufgaben wie Verbände anlegen oder Spritzen geben übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst oder ein Arzt. Diese Behandlungspflege ist eine ärztlich verordnete Leistung der Krankenkasse und darf nur von entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden3,4. So können Menschen, die Unterstützung brauchen, weiterhin sicher und gut betreut in ihrem eigenen Zuhause leben. Das ist besonders wichtig für Menschen, die allein wohnen oder an Demenz erkrankt sind.

Fachlich geprüft von

Christine Kufner

Examinierte Altenpflegerin und Kundenbetreuerin
bei der Deutschen Seniorenbetreuung

In vier Schritten zu Ihrer 24-Stunden-Pflege

In vier Schritten zu Ihrer 24-Stunden-Pflege

1. Fragebogen auf unserer Website ausfüllen

1. Fragebogen auf unserer Website ausfüllen

2. Telefonische Beratung und Angebotserstellung

2. Telefonische Beratung und Angebotserstellung

3. Pflegekräfte kontaktieren und kennen lernen

3. Pflegekräfte kontaktieren und kennen lernen

4. Die ausgewählte Pflegekraft reist an

4.  Die ausgewählte Pflegekraft reist an

1. Fragebogen auf unserer Website ausfüllen

Kundin füllt Fragebogen für die 24-Stunden-Pflege aus

2. Telefonische Beratung und Angebotserstellung

Kundin wird telefonisch zur 24 Stunden Pflege beraten

3. Pflegekräfte kontaktieren und kennen lernen

Kundin nimmt Kontakt zu einer Pflegekraft auf

4.  Die ausgewählte Pflegekraft reist an

Pflegekraft reist bei der Seniorin zuhause an

Was kostet die 24 Stunden Pflege?

Die 24 Stunden Pflege kostet je nach Pflegebedarf, Qualifikation und Deutschkenntnissen in der Regel ab 2.990 Euro pro Monat26. Durch Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteile kann sich der Eigenanteil je nach Pflegegrad deutlich reduzieren, bei Pflegegrad 5 auf rund 1.572 Euro.

Eigenanteil nach Pflegegrad

Pflegegrad12 Kosten ab26 − Pflegegeld5,6 − Verhinderung7,8 − Steuer9 = Eigenanteil
Kein Grad / Pflegegrad 1 2.990 € – – 333 € ≈ 2.657 €
Pflegegrad 2 2.990 € 347 € 295 € 333 € ≈ 2.015 €
Pflegegrad 3 2.990 € 599 € 295 € 333 € ≈ 1.763 €
Pflegegrad 4 3.090 € 800 € 295 € 333 € ≈ 1.662 €
Pflegegrad 5 3.190 € 990 € 295 € 333 € ≈ 1.572 €

So ist die Tabelle zu lesen: Die Pflegegeldbeträge entsprechen den amtlichen Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung für das Jahr 20265. Der Wert von 295 Euro ist der rechnerische Zwölftelanteil des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro7. Verhinderungspflege setzt voraus, dass eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist; sie ist auf längstens acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt, und in dieser Zeit wird das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt8. Die 333 Euro sind der Zwölftelanteil des jährlichen Höchstbetrags von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen; ob und in welcher Höhe er sich auswirkt, hängt von der persönlichen Steuerlast ab9. Die Tabelle zeigt daher eine Beispielrechnung, keine Zusicherung. Stand: September 2026.

Kostenrechner Pflegegeld berücksichtigt Unverbindliche Schätzung Steuervorteil eingerechnet

24-Stunden-Pflege Kosten berechnen

Mit Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerlichem Vorteil liegt Ihr tatsächlicher Anteil oft deutlich unter dem Bruttopreis: je nach Pflegegrad sind bis zu 990 € Pflegegeld5, 295 € Verhinderungspflege7 und 333 € Steuervorteil9 pro Monat möglich. Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre persönlichen Kosten.

Ihre Kosten persönlich berechnen
LIVE
1. Welcher Pflegegrad?
2. Beziehen Sie Pflegegeld?

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.5

3. Zweite pflegebedürftige Person?
4. Deutschkenntnisse der Pflegekraft?
Bruttopreis Pflege ab 2.990 € / Monat
− Pflegegeld −599 €
− Verhinderungspflege (anteilig) −295 €
− Steuervorteil −333 €
Ihr Eigenanteil ab ca. 1.763 € / Monat

Unverbindliche Schätzung. Verhinderungspflege ist auf längstens acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt; in dieser Zeit wird das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt.8

Wie wird gerechnet?
  • Bruttopreis: Ab-Preis der Deutschen Seniorenbetreuung. Der endgültige Preis hängt vom Betreuungsbedarf, den Deutschkenntnissen und der gewählten Betreuungskraft ab. Reisekosten sowie freie Kost und Logis kommen hinzu.26
  • Pflegegeld: amtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für 2026, in voller Höhe nur ohne gleichzeitige Pflegesachleistungen.5, 6
  • Verhinderungspflege: rechnerischer Zwölftelanteil des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Voraussetzung ist, dass eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.7, 8
  • Steuervorteil: Zwölftelanteil des Jahreshöchstbetrags von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen. Ob und in welcher Höhe er sich auswirkt, hängt von Ihrer persönlichen Steuerlast ab.9
  • Der Rechner ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Pflegekasse, Ihr Finanzamt oder ein Steuerberater. Alle Quellen finden Sie im Abschnitt Quellen und Rechtsgrundlagen. Stand: September 2026.
Kostenloses individuelles Angebot erhalten →

Finanzierungshilfen im Überblick

Pflegegeld

Das Pflegegeld von maximal 990 Euro monatlich (Pflegegrad 5) steht nur in voller Höhe zur Verfügung, wenn keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden610. Werden beide Leistungen kombiniert, mindert sich das Pflegegeld anteilig.

Steuervorteil

Für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro im Jahr, das entspricht rund 333 Euro monatlich9. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung und eine unbare Zahlung; Aufwendungen, die bereits als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt oder von der Pflegekasse erstattet wurden, sind ausgenommen9. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Verhinderungspflege

Seit dem 1. Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 als gemeinsames Entlastungsbudget von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung75. Der in der Tabelle genannte Monatsbetrag von 295 Euro ist der rechnerische Zwölftelanteil dieses Jahresbetrags. Verhinderungspflege kann für längstens acht Wochen je Kalenderjahr abgerufen werden8.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Was Sie selbst tragen

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer „24-Stunden-Pflege“ im eigenen Zuhause nur teilweise. Kombinieren lassen sich Pflegegeld6, das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege7 sowie steuerliche Vorteile9. Was davon greift, hängt vom Pflegegrad ab12.

Kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1

  • Es greift der steuerliche Vorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen9.
  • Pflegegeld und Entlastungsbudget stehen erst ab Pflegegrad 2 zu5. Bei 2.990 Euro Bruttopreis bleiben rund 2.657 Euro monatlich, die Sie selbst tragen.
  • Bei Pflegegrad 1 besteht zusätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden und wird nur gegen Nachweis erstattet, etwa für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für eine privat beauftragte Betreuungskraft lässt er sich in der Regel nicht einsetzen11.

Ab Pflegegrad 2

  • Pflegegeld und die anteilige Verhinderungspflege kommen hinzu; beide steigen mit dem Pflegegrad5.
  • Die Beträge je Pflegegrad finden Sie in der Tabelle oben, Ihren persönlichen Eigenanteil ermittelt der Kostenrechner.

Wann fallen die Kosten für die 24 Stunden Pflege an?

Kosten entstehen erst, nachdem Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden und deren Anreise schriftlich oder mündlich bestätigt haben. Die Abrechnung beginnt ab dem ersten Einsatztag und nur für den Zeitraum, in dem die Betreuungskraft vor Ort ist26.

Zusätzliche Kosten und besondere Fälle26

  • Reisekosten: Diese werden separat berechnet und betragen maximal 125 Euro pro Strecke (An- und Abreise sind jeweils eine Strecke).
  • Freie Kost und Logis: Unterkunft und Verpflegung müssen während des Einsatzes vollständig übernommen werden.
  • Kurzeinsatzpauschale: Für Einsätze unter 40 Tagen fällt eine Bearbeitungspauschale von 280 Euro an, die bei einem Folgeeinsatz über 40 Tagen erstattet wird.
  • Kurzfristige Stornierung: Bei einer Stornierung kurz vor der Anreise wird eine Aufwandspauschale von 280 Euro fällig.

Fazit zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege

Durch die Kombination aus Pflegegeld, steuerlichen Vorteilen und dem Entlastungsbudget kann die Betreuung zu Hause günstiger sein als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr eines Pflegeheimaufenthalts lag zum 1. Juli 2026 bundesweit bei 3.364 Euro im Monat13. Ein Vergleich im Einzelfall sollte berücksichtigen, dass bei der häuslichen Betreuung Wohnkosten und Verpflegung zusätzlich anfallen. Gerne erstellen wir Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Wir sind jederzeit für Sie da!

Vorteile der 24-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt

Heim? – Muss nicht sein.

Eine 24-Stunden-Pflegekraft begleitet Sie oder Ihre Angehörigen mit Herz und Kompetenz im eigenem Zuhause. Von der behutsamen Grundpflege über die Unterstützung im Haushalt bis hin zur liebevollen Alltagsbegleitung schafft sie die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause. Dadurch, dass eine Pflegekraft bei einem oder mehreren Pflegebedürftigen einzieht, entstehen viele Vorteile:

  • Die älteren Menschen können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie erhalten damit weitgehend ihre Selbstbestimmung.
  • Eine liebevolle Ansprechpartnerin, der die älteren Menschen vertrauen, ist vor Ort.
  • Anfallende Tätigkeiten von der täglichen Hygiene über die Zubereitung der Nahrung, den Gang zum Arzt bis hin zu sozialen Aktivitäten werden verantwortungsbewusst erledigt.
  • Angehörige sind entlastet, weil immer jemand vor Ort ist.
  • Die Betreuungskraft unterstützt den älteren Menschen und fördert so seine Eigenständigkeit.
  • Durch die dauerhafte Übernahme von Betreuung und Grundpflege statt nur einer stundenweisen Versorgung wie durch einen ambulanten Pflegedienst steigert sich die Lebensqualität.
  • Lebensqualität bringt auch, dass eine Alltagsbegleiterin da ist. Sie hat bei Problemen ein offenes Ohr und macht gemeinsame Aktivitäten möglich.
  • Wenn ein Notfall eintreten sollte, ist schnelle Hilfe gewährleistet.

Erfahren Sie welche Aufgaben genau dazugehören und entdecken Sie, wie viel mehr als nur Pflege dahinter steckt:  Leistungen der osteuropäischen Pflegekräfte.

Pflegekraft erklärt 24 Stunden Pflege

24-Stunden-Pflegekraft

Auch wenn von einer „Pflegekraft“ die Rede ist, bedeutet das nicht, dass es sich um eine ausgebildete Fachkraft handelt. Der Begriff selbst ist nicht geschützt. Geschützt sind die Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ sowie die früheren Bezeichnungen wie „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder „Altenpfleger“; sie darf nur führen, wer die staatliche Erlaubnis besitzt14. Bestimmte pflegerische Aufgaben sind zudem ausgebildeten Pflegefachpersonen vorbehalten15.

Die überwiegend polnischen Pflegekräfte, die wir vermitteln, sind in den meisten Fällen keine examinierten Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen. Als Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe übernehmen sie die sogenannte Grundpflege. Darin sind sie erfahren und engagiert. Die fachlich korrekte Bezeichnung unserer Dienstleistung lautet deshalb „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG); auch die einschlägige DIN-Spezifikation spricht von Betreuung durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte16. Wir nutzen dennoch die gebräuchliche Bezeichnung „Pflegekraft“.

{

Der Wunsch des Menschen nach umfassender Pflege in vertrauter Umgebung muss immer finanzierbar sein.

Jens Meyer
Geschäftsführer, Deutsche Seniorenbetreuung

75.000+

Erfolgreiche Vermittlungen

1:1

Persönliche Betreuung

20+

Jahre Erfahrung seit 2004

24/7

Ansprechbar für Sie

Was Familien über uns sagen

Informationen sind wichtig. Aber um eine Entscheidung vollen Herzens zu treffen, ist es gut, auf die Erfahrung anderer zurückgreifen zu können. 

4,85 von 5 Sternen bei 800+ Bewertungen auf ProvenExpert

FAQ zur 24-Stunden-Pflege

Pflegebedürftigkeit trifft viele Familien überraschend und stellt sie vor wichtige Entscheidungen, die oft nicht leichtfallen. Schließlich geht es um das Wohl eines geliebten Menschen. Gleichzeitig wirft die Pflege eines Angehörigen rund um die Uhr zahlreiche Fragen auf, etwa zu Kosten, Abläufen und der Wahl einer geeigneten Pflegekraft.

In unserer FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zur 24-Stunden-Pflege und geben einen Überblick über die zentralen Aspekte, die bei der Entscheidungsfindung unterstützen. So erhalten Sie wertvolle Orientierung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

  • 1. Welche Alternativen zur 24-Stunden-Pflege gibt es?

    Alternativen zur 24-Stunden-Pflege sind ambulante Pflegedienste, die stundenweise Leistungen erbringen, teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege, betreutes Wohnen sowie die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim. Diese Modelle bieten jedoch keine durchgehende Betreuung und meist weniger persönliche Zuwendung als eine im Haushalt lebende Betreuungskraft.

  • 2. Was bedeutet die DIN SPEC 33454 für die 24 Stunden Pflege?

    Die DIN SPEC 33454 ist keine verbindliche Norm, sondern eine im PAS-Verfahren erarbeitete DIN-Spezifikation16. Sie wurde im Februar 2021 veröffentlicht und formuliert erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte, etwa zu Qualifikation, Vertragsgestaltung und den Arbeits- und Wohnbedingungen der Betreuungskraft17. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Zertifizierung ein Qualitätssignal sein kann, eine sorgfältige eigene Prüfung des Anbieters aber nicht ersetzt19.

  • 3. Welche Beschäftigungsmodelle gibt es bei der „24-Stunden-Pflege“?

    In der 24 Stunden Pflege gibt es verschiedene Beschäftigungsmodelle: die direkte Anstellung im Privathaushalt, das Entsendemodell, bei dem Betreuungskräfte über ein ausländisches Unternehmen nach Deutschland entsendet werden, und die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte18. Die Modelle unterscheiden sich hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen, Organisation und Kosten. Die Deutsche Seniorenbetreuung berät individuell, welches Modell zur jeweiligen Situation passt.

  • 4. Wie viele Stunden arbeitet eine 24-Stunden-Pflegekraft wirklich?

    Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. In der Regel umfasst der Einsatz etwa 40 Stunden pro Woche, einschließlich der vereinbarten Bereitschaftszeiten, die vor allem in der Nacht anfallen können26. Für angestellte Betreuungskräfte gilt: Die werktägliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten21, und Bereitschaftsdienst ist mindestlohnpflichtig20. Üblich ist ein Wechselrhythmus von 6 bis 8 Wochen: Danach reist eine eingearbeitete Kollegin zur Ablösung an, sodass stets eine erholte und motivierte Betreuungskraft zur Verfügung steht26.

  • 5. Sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?

    Ja, die vermittelten Betreuungskräfte sprechen Deutsch, je nach Einsatzbereich mit einfachen bis sehr guten Kenntnissen, je nach Bedarf. Bei der Auswahl achten wir darauf, dass eine sichere Verständigung im Alltag gewährleistet ist. Auf Wunsch vermitteln wir gezielt Pflegekräfte mit fortgeschrittenen Sprachkenntnissen. Die Deutschkenntnisse wirken sich in der Regel auch auf die monatlichen Kosten aus. Ausführliche Informationen zu Qualifikation, Sprachkenntnissen und Einsatzbereitschaft finden Sie in unseren Fragen und Antworten zu Pflegekräften.

  • 6. Mit wem schließe ich die Verträge ab und wie flexibel sind Laufzeiten und Kündigung?

    Sie schließen einen Vermittlungsvertrag mit der Deutschen Seniorenbetreuung sowie einen separaten Betreuungsvertrag mit der Betreuungskraft oder einer Entsendeagentur ab. Die Abrechnung erfolgt transparent über getrennte monatliche Rechnungen.

    Es bestehen keine langfristigen Vertragsbindungen: Auch kurzfristige Einsätze ab etwa 5 Tagen sind möglich, beispielsweise zur Überbrückung oder als Urlaubsvertretung. Der Vertrag kann bei Bedarf pausiert oder mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden. Im Todesfall der pflegebedürftigen Person beträgt die Kündigungsfrist 3 Tage. Ein Wechsel der Betreuungskraft ist jederzeit möglich, sofern sich der Bedarf ändert.

  • 8. Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter für 24-Stunden-Pflege?

    Ein seriöser Anbieter für 24-Stunden-Pflege arbeitet transparent und fair, übt keinen Druck aus, legt Leistungsumfang und Kosten klar fest, stellt Vertragsmuster vor Vertragsabschluss zur Verfügung und bleibt auch während des laufenden Einsatzes ansprechbar19. Eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 kann ein zusätzliches Qualitätssignal sein16. Die Deutsche Seniorenbetreuung verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Vermittlung von Betreuungskräften für die häusliche Pflege27. Erfahren Sie mehr über unser Netzwerk, unsere Arbeitsweise und regionale Ansprechpartner.

  • 9. Wie schnell kann eine 24-Stunden-Pflege organisiert werden?

    Die Organisation einer 24-Stunden-Pflege hängt von der individuellen Situation sowie der aktuellen Verfügbarkeit geeigneter Betreuungskräfte ab. In dringenden Fällen ist es jedoch häufig möglich, innerhalb von 3 bis 5 Tagen eine passende Unterstützung bereitzustellen27.

  • 10. Übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege?

    Das Sozialamt kann die Kosten einer notwendigen häuslichen Pflege und Betreuung im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ ganz oder teilweise übernehmen. Für umfassende häusliche Pflegehilfe ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Zudem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung und das zumutbar einzusetzende Einkommen und Vermögen nicht ausreichen; gesetzliches Schonvermögen bleibt geschützt.

    Eine Kostenübernahme ist keine automatische Leistung: Das Sozialamt prüft den individuellen Hilfebedarf sowie die Eignung und Angemessenheit des konkreten Betreuungsangebots. Das gilt auch für Betreuungskräfte, die im Haushalt wohnen. Melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig und klären Sie möglichst vor Vertragsabschluss, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.28

arbeitszeiten in der 24-stunden-pflege

Arbeitszeiten in der 24-Stunden Pflege

Die Bezeichnungen „24 Stunden Betreuung“, „24h-Betreuung“, „24-Stunden-Pflege“ oder „24h Pflege“ haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch für diese Dienstleistung etabliert. Die fachlich richtige Bezeichnung ist „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG)16. Die Pflege- und Betreuungskräfte arbeiten selbstverständlich nicht 24 Stunden am Stück, auch sie haben ein Recht auf Freizeit. Bei angestellten, entsendeten Betreuungskräften gelten das Mindestlohngesetz und grundsätzlich auch das deutsche Arbeitszeitgesetz2122.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass entsandte ausländische Betreuungskräfte für alle geleisteten Arbeitsstunden den gesetzlichen Mindestlohn beanspruchen können und dass dazu auch Bereitschaftsdienst gehört20. Wie viele Stunden im Einzelfall tatsächlich als Arbeits- und Bereitschaftszeit anzusetzen sind, hat das Gericht nicht pauschal festgelegt, sondern zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen20. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Zeitstunde23. Eine vertraglich vereinbarte ständige Anwesenheitspflicht in der Nacht ist deshalb vergütungsrelevant und muss bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Hinweis: Das Urteil betrifft angestellte Betreuungskräfte, die aus ihrem Heimatland (zum Beispiel Polen) nach Deutschland entsendet werden. Für selbstständig tätige Betreuungskräfte gelten Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz nicht18. Dabei ist auf eine echte Selbstständigkeit zu achten, da sonst das Risiko der Scheinselbstständigkeit besteht18. Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt beide Modelle.

 

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege wirklich?

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Übersicht zur 24-Stunden-Pflege

Der Wunsch, im gewohnten Zuhause alt zu werden, ist weit verbreitet. Doch mit zunehmendem Alter oder bei Krankheit kann die selbstständige Lebensführung schwierig werden. Angehörige stoßen oft an ihre Grenzen, wenn die Pflege rund um die Uhr benötigt wird. Die 24 Stunden Pflege bietet hier eine liebevolle und flexible Alternative zum Pflegeheim. Unsere Erfahrung zeigt: Nach einer Entscheidung für die „24-h-Pflege“ tritt Erleichterung bei allen Beteiligten ein.

Zuhause gut begleitet

Vertraute Umgebung gibt Halt. Mit der passenden Betreuung bleibt genau das erhalten. Finden Sie eine liebevolle Unterstützung, die den Alltag leichter macht und Sicherheit schenkt.

Weiterführende Hinweise und Tipps

Verbraucherservice Bayern

Checkliste zur Unterscheidung seriöser von unseriösen Vermittlungsangeboten.

verbraucherservice-bayern.de

Sozialgesetzbuch V

Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegebedürftigkeit und Pflegerecht.

sozialgesetzbuch-sgb.de

Bundesverband häusliche Betreuung

Einsatz für öffentliche Akzeptanz von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

vhbp.de

Bundesgesundheitsministerium

Glossar mit Erklärungen zu Pflegebedürftigkeit und weiteren wichtigen Begriffen.

bundesgesundheitsministerium.de

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die auf dieser Seite genannten Leistungsbeträge, Rechtsangaben und Statistiken sind mit den folgenden amtlichen und unabhängigen Quellen belegt. Angaben zu Preisen, Konditionen und Unternehmenskennzahlen sind als Eigenangabe gekennzeichnet.

  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch, § 3 Vorrang der häuslichen Pflege. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__3.html
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis): „5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023“, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024. destatis.de
  3. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 37 Häusliche Krankenpflege. gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege. g-ba.de
  5. Bundesministerium für Gesundheit: „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“, Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, Stand 11. Dezember 2025 (PDF). bundesgesundheitsministerium.de
  6. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch, § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
  7. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch, § 42a Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
  8. Bundesministerium für Gesundheit: „Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege)“, Online-Ratgeber Pflege. bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege
  9. Einkommensteuergesetz, § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  10. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch, § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html
  11. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch, § 45b Entlastungsbetrag. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html · Bundesministerium für Gesundheit: „Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote“. bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag
  12. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch, § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
  13. Verband der Ersatzkassen (vdek): „Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche“, Pressemitteilung vom 14. Juli 2026, Auswertung zum Stichtag 1. Juli 2026. vdek.com
  14. Pflegeberufegesetz (PflBG), § 1 Führen der Berufsbezeichnung. gesetze-im-internet.de/pflbg/__1.html
  15. Pflegeberufegesetz (PflBG), § 4 Vorbehaltene Tätigkeiten. gesetze-im-internet.de/pflbg/__4.html
  16. DIN SPEC 33454:2021-02, „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland, Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“, erarbeitet im PAS-Verfahren, kostenfrei beziehbar. dinmedia.de
  17. DIN-Verbraucherrat: Presseinformation „Erster DIN-Standard zur Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland“ vom 22. Januar 2021 (PDF). din.de
  18. Verbraucherzentrale: „Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal?“, Stand 13. August 2026. verbraucherzentrale.de
  19. Verbraucherzentrale: „Wie finde ich eine seriöse Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung?“, Stand 18. Juli 2025. verbraucherzentrale.de
  20. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, Aktenzeichen 5 AZR 505/20, Pressemitteilung Nr. 16/21: „Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten“. bundesarbeitsgericht.de
  21. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer und § 18 Nichtanwendung des Gesetzes. gesetze-im-internet.de/arbzg/__18.html
  22. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: „Ruhezeiten in der 24-Stunden-Pflege im Lichte des ILO-Übereinkommens C 189“, Sachstand WD 6-3000-108/16 vom 8. September 2016 (PDF). bundestag.de
  23. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro“, Pressemitteilung; Rechtsgrundlage Mindestlohngesetz (MiLoG). bmas.de · § 1 MiLoG
  24. Deutsche Rentenversicherung: A1-Bescheinigung, Rechtsgrundlage Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. deutsche-rentenversicherung.de
  25. Verbraucherzentrale: „Betreuung im Entsendemodell: Bitte nur mit A1-Bescheinigung“. verbraucherzentrale.de
  26. Eigenangabe der Deutschen Seniorenbetreuung zu Preisen, Pauschalen und Vertragskonditionen. Die genannten Beträge sind Ab-Preise und hängen vom individuellen Bedarf ab. Stand: September 2026. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie über unser Anfrageformular.
  27. Eigenangabe der Deutschen Seniorenbetreuung zu Unternehmenskennzahlen (Gründung 2004, Zahl der Vermittlungen, Vermittlungsdauer, Erfahrungswerte aus der Vermittlungspraxis). Stand: September 2026.
  28. § 61 SGB XII – Voraussetzungen der Hilfe zur Pflege: Anspruch und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. § 64b SGB XII – Häusliche Pflegehilfe: Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. § 13 SGB XII – Vorrang häuslicher Versorgung: Zumutbarkeit einer stationären Versorgung und Prüfung unverhältnismäßiger Mehrkosten.

Redaktionelle Prüfung aller Beträge und Rechtsangaben: September 2026. Verantwortlich: Jens Meyer, Geschäftsführer der Deutschen Seniorenbetreuung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Jens Meyer

Jens Meyer

Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

Erfahren Sie mehr über den Autor Jens Meyer

Im eigenen Zuhause

Die pflegebedürftige Person bleibt in vertrauter Umgebung und behält ihre Selbstbestimmung

Rund um die Uhr

Eine Betreuungskraft ist immer vor Ort – auch nachts, auch im Notfall.

Persönliche Betreuung

Mehr als Pflege: Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und echte menschliche Nähe durch die überwiegend polnischen Pflegekräfte.

Seit 2004 in der 24-Stunden-Pflege

Über 75.000 erfolgreiche Vermittlungen von "24-Stunden-Pflege": Ihre Sicherheit steht bei uns an erster Stelle.