Unser Ratgeber zur Pflege

Die gesetzlichen Bestimmungen rund um das Thema Pflege sind Inhalt einer ausführlichen Pflegeberatung, die nicht nur vor Beginn der Pflege stattfinden sollte, sondern regelmäßig auch während der Pflege. Aber auch die möglichen unterschiedlichen Formen der Unterbringung und Pflege müssen bei einer ausführlichen Pflegeberatung abgeklärt werden.

Private und staatliche Stellen kümmern sich gleichermaßen um das Thema Pflegeberatung – nicht aber immer mit der gleichen Qualität, denn wo es was zu verdienen gibt, da spielen natürlich auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht jeder, der mit seinem Beruf Geld verdient, deshalb auch schlecht berät. Die endgültige Entscheidung, wohin man sich wendet, kann dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen nicht abgenommen werden.

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung

In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung, für die ausgebildete Pflegeberater überall zur Verfügung stehen. Anlaufstelle sind die Pflegekassen, die über Kenntnisse in den Bereichen Sozialrecht und Pflege verfügen. Eine Pflegeberatung kann auf Wunsch ebenso zuhause erfolgen, was in manchen Fällen auch geraten ist. Auch private Institute bieten diese Pflegeberatung an.

Zu Beginn sollte immer die Erstellung eines persönlichen Pflege- und Hilfekonzeptes stehen. Die Einleitung der entsprechenden Maßnahmen sowie die Einreichung von notwendigen Anträgen bei Pflegekassen oder Versicherungsunternehmen ist erst der zweite Schritt. Da sich die Situation in der Pflege fortlaufend verändert, ist eine Begleitung und Beobachtung der aktuellen Situation wichtig. Dabei geht es um Veränderungen, die den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person betreffen, aber um die oft geänderten gesetzlichen Bestimmungen. Um alle Maßnahmen zu koordinieren ist es wichtig, dass bei der Pflegeberatung möglichst ein und dieselbe Person für alle Bereiche zuständig und verantwortlich ist.

Da die Wahl des Pflegeberaters nicht an den Wohnort gebunden ist, kann sich jeder Bürger seinen Pflegeberater selbst aussuchen. Der Ausbildungstand der Pflegeberater ist sehr unterschiedlich, niemand muss sich blind ergeben, wenn er das Gefühl hat, schlecht beraten worden zu sein. Ein Wechsel bei Unzufriedenheit ist jederzeit und unkompliziert möglich. Das Netz an Beratungsstellen ist eng gestrickt, jede Familie wird in ihrer Nähe eine Auswahl an Anlaufstellen finden.

Fallmanagement und Pflegeberatung

In die erste Phase der Pflegeberatung gehört die Erstellung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Hier werden die Pflegegrade festgelegt und entsprechende pflegerischen Maßnahmen empfohlen. Allerdings kann der Medizinische Dienst nur eine Empfehlung aussprechen. Weder Kassen noch Patienten sind rechtlich daran gebunden.

Zum Fallmanagement gehören neben der Erledigung von bürokratischen Formalitäten auch die Vermittlung von Pflegediensten oder Haushaltshilfen bei der häuslichen Pflege. Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, wird der Pflegeberater gemeinsam mit der Familie einen adäquaten Heimplatz auswählen oder andere Alternativen vorschlagen und erörtern.

Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt und organisiert als eine der führenden Vermittlungsagenturen seit 2004 Pflegeeinsätze im Bereich der häuslichen „24-Stunden-Pflege“ durch Pflegekräfte aus Osteuropa.

Pflege, um im Alter glücklich zu sein

Pflege, um im Alter glücklich zu sein. Foto: Rawpixel.com/shutterstock.com

Alle Themen der Pflege in der Übersicht

Die Betreuung Pflegebedürftiger ist ein sensibles und komplexes Thema. Dieses wird vor allem dann für Sie wichtig, wenn Sie oder ein Angehöriger aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen Unterstützung im Alltag benötigen. Daher ermöglicht Ihnen die Deutsche Seniorenbetreuung mit ihrer Pflegeberatung, sich über Wissenswertes und Wichtiges zu informieren. Zum einen können wir Ihnen verschiedene Fragen zur Pflegevermittlung beantworten. Zum anderen finden Sie weitere interessante Themen rund um die Pflege. 

 

Altenpflege

Nicht zuletzt wegen der demografischen Entwicklung ist Altenpflege und alles, was damit in Zusammenhang steht, immer ein aktuelles Thema in Deutschland. Grundsätzlich ist die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität das Ziel der Altenpflege. Was es darüber hinaus über dieses Thema zu wissen gibt, haben wir auf unserer Seite über Altenpflege für Sie zusammengefasst. Sie erfahren dort zum Beispiel, welche unterschiedlichen Arten von Altenpflege es gibt (Pflegeheim, Altenheim, Pflege zu Hause etc.), welche Leistungen die Altenpflege umfassen kann, wer Altenpflege ausüben darf und welche wichtige Rolle Pflegekräfte aus Osteuropa bei der Pflege in Deutschland spielen.

Altersgerechtes Wohnen

Eine Betreuung im eigenen Zuhause ist für die meisten Pflegebedürftigen die erste Wahl. Damit das gelingen kann, ist die Barrierefreiheit des Wohnumfelds ein wichtiger Faktor. Besonders dann, wenn Einschränkungen der Mobilität vorliegen, können Umbaumaßnahmen nötig sein. Der Markt bietet zahlreiche Lösungen für den Umbau bestehender Wohnungen zu barrierefreien Wohnungen. Pro Umbaumaßnahme stellt die Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von 4000 € zur Verfügung. Auch ein Zuschuss und eine Finanzierung über die KfW sind denkbar. Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten sowie eine Übersicht darüber, welche Umbauten möglich sind, finden sie auf unserer Seite über altersgerechtes Wohnen.

Behandlungspflege – medizinische Unterstützung durch Pflegekräfte

Unter Behandlungspflege versteht man die medizinische Unterstützung durch Pflegekräfte. Dazu zählt etwa das Wechseln von Verbänden, das Spritzen von Insulin oder die Katheter Versorgung. Im Gegensatz zur Grundpflege dürfen nur Fachkräfte, die eine entsprechende Ausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf absolviert haben, Behandlungspflege ausführen. Ausländische Pflegekräfte, wie die von der Deutschen Seniorenbetreuung vermittelten Betreuer/Innen, sind in der Regel nicht dazu befugt. In diesem Fall wird die Behandlungspflege regelmäßig über einen ambulanten Pflegedienst abgewickelt. Für die Finanzierung des Pflegedienstes stehen die sogenannten Pflegesachleistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert in Anspruch genommen werden.

Demenzbetreuung

Demenz gilt als eine der häufigsten Erkrankungen im Alter. Es existieren verschiedene Formen der Demenz, die oft mit Alzheimer einhergehen. Die Lebensqualität der Betroffenen ist in der Regel in den eigenen vier Wänden am größten. Je nach Stadium und Schwere der Erkrankung ist eine Eigen- und Fremdgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen. Der erforderliche Betreuungs- und Pflegeaufwand kann sehr groß sein. Eine Betreuung durch Angehörige ist jedoch meist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Private Pflegekräfte sind daher eine gute Lösung für solche Fälle. Sie können eine Demenzbetreuung im Sinne einer Ganztagsbetreuung leisten und bringen die nötige Umsichtigkeit und Geduld mit.

Grundpflege – Betreuung und Hilfe im eigenen Zuhause

Oft benötigen Menschen aufgrund ihres gehobenen Alters Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme, bei Toilettengängen oder bei der Mobilisation. Die Unterstützung in diesen Bereichen bezeichnet man als Grundpflege. Grundpflege kann zu Hause, im Krankenhaus sowie in einem Alten- oder Pflegeheim erfolgen. Medizinische Tätigkeiten (z. B. die Gabe von Medikamenten, Verbandswechsel etc.) und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind klar von der Grundpflege abgegrenzt. Wer Grundpflege ausüben darf, wann Kosten übernommen werden, welche Tätigkeiten abgedeckt sind und viele weitere Informationen zu diesem Thema sind auf unserer Seite über Grundpflege zusammengefasst.

Häusliche Pflege – Die Pflege zu Hause

Wenn Sie als Angehöriger einer pflegebedürftigen Person nicht die Möglichkeit haben, die Versorgung selbst zu übernehmen, bietet sich eine häusliche Pflege an. Die häusliche Pflege ist für Pflegebedürftige meist die bevorzugte Wahl, da sie im eigenen Zuhause stattfindet. Erfahrenes Personal übernimmt hierbei verschiedene Aufgaben und ist Ansprechpartner für ihren Angehörigen. Die privaten Pflegekräfte leben im Haushalt der pflegebedürftigen Person und sind somit fast rund um die Uhr ansprechbar. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst neben der Grundpflege verschiedene hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie die soziale Interaktion. Häusliche Pflege ist die Kernkompetenz der Deutschen Seniorenbetreuung. Bei sämtlichen Fragen zu dieser Thematik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kurzzeitpflege

Übernehmen Sie die häusliche Pflege ihres Angehörigen normalerweise selbst? Wenn das zutrifft und wenn Sie die Pflege vorübergehend nicht oder nicht in ausreichendem Maße ausüben können, kommt unter Umständen eine Kurzzeitpflege für Sie infrage. Ab Pflegegrad 2 besteht ein jährlicher Anspruch auf bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege. In diesem Zeitraum wird der Pflegebedürftige vollstationär aufgenommen und versorgt. Bis zu einer gewissen Grenze wird ein Großteil der anfallenden Kosten von der Pflegekasse abgedeckt. Welche Beträge dafür zur Verfügung stehen, welche Kosten selbst zu tragen sind, wie man eine Kurzzeitpflege beantragt und viele weitere nützliche Informationen haben wir auf unserer Seite über Kurzzeitpflege für Sie zusammengestellt.

Langzeitpflege

Wer aufgrund von Alterserscheinungen, Krankheit oder Behinderung über einen längeren Zeitraum nicht dazu in der Lage ist, die alltäglichen Aufgaben des Lebens selbstständig zu bewältigen, ist auf sogenannte Langzeitpflege angewiesen. Neben der medizinischen Versorgung beinhaltet die Langzeitpflege auch Sozialfürsorge. Besonders dann, wenn sich die Pflegebedürftigkeit über einen langen Zeitraum erstreckt, ist es wichtig, dass den pflegebedürftigen Personen Selbstverwirklichung ermöglicht wird. Je nachdem, in welchem Umfang dafür Ressourcen zur Verfügung stehen, kann die Qualität der Betreuung schwanken. Bei einer Langzeitpflege zu Hause durch eine private Pflegekraft ist im Vergleich zu einem Pflegeheim gewährleistet, dass die nötige Zeit für eine umfassende Betreuung zur Verfügung steht.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst

Um zu prüfen, ob bei Versicherten Pflegebedürftigkeit vorliegt, beauftragt die soziale Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst (MD), eine Pflegebegutachtung vorzunehmen. Im Rahmen der Pflegebegutachtung schätzt der MD ein, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wenn das der Fall ist, wird auch gleich der Pflegegrad ermittelt. Lesen Sie hier, welche Aufgaben der Medizinische Dienst noch hat.

Palliativpflege

Von Palliativpflege spricht man, wenn unheilbar kranke Menschen im Mittelpunkt der Pflege stehen. In vielen Fällen werden diese Personen stationär in der Palliativstation eines Krankenhauses oder in einem Hospiz versorgt. Die Verbesserung der Lebenssituation während des letzten Lebensabschnittes der Betroffenen steht dabei an oberster Stelle. Seit einiger Zeit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Palliativpflege auch zu Hause erfolgen kann. Immer mehr Menschen entscheiden sich seitdem dafür, die letzte Zeit im Leben dort zu verbringen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, welche Kosten durch die Kranken- und die Pflegekasse übernommen und viele weitere Informationen haben wir auf unserer Seite zum Thema Palliativpflege zusammengefasst.

Pflegegrade

Mit zunehmendem Alter geht meist eine Pflegebedürftigkeit einher. Zum Beispiel können manche Tätigkeit nicht mehr allein bewältigt werden oder medizinische Behandlungen sind erforderlich. Der Gesetzgeber bietet finanzielle Unterstützung für solche Fälle. Ob Unterstützung gewährt wird und wenn ja, in welcher Höhe, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab – dem sogenannten Pflegegrad. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Pflegegraden 1 bis 5. Die Höhe des Pflegegrades richtet sich danach, wie stark die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person eingeschränkt ist. Abhängig davon, welcher Pflegegrad festgestellt wird, stehen dem Pflegebedürftigen verschiedene (finanzielle) Unterstützungsleistungen zu. Welche Leistungen das konkret sind, haben wir auf der Seite zum Thema Pflegegrade ausführlich dargestellt.

Pflegeheim

Auch wenn es zu Hause bekanntlich am schönsten ist, führt ab einem gewissen Grad an Pflegebedürftigkeit kein Weg mehr an der Unterbringung in einem Heim vorbei. Pflegeheim, Altenheim und betreutes Wohnen sind die drei gängigsten Varianten für eine stationäre Unterbringung von Pflegebedürftigen. Die verschiedenen Unterbringungsformen bieten jeweils unterschiedliche Leistungen und haben dadurch verschiedene Vor- und Nachteile. Dadurch eignen sie sich für unterschiedliche Grade der Pflegebedürftigkeit. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir die drei Lösungen für Sie verglichen. Alle Einzelheiten finden Sie auf der Seite zum Thema Pflegeheim.

Pflegestärkungsgesetz

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden am 01. Januar 2017 viele Vorteile für Pflegebedürftige und deren Angehörige geschaffen. Schwerpunkt der Reform ist die Gleichstellung von Pflegebedürftigen unabhängig davon, ob ihre Einschränkung körperlich, geistig oder psychisch ist. Alle pflegebedürftigen Personen werden jetzt nach dem Grad ihrer Selbstständigkeit in die Pflegegrade 1-5 eingruppiert. Zuvor war der Zeitaufwand für die Pflege das entscheidende Kriterium. Die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen können durch die Reform besser berücksichtigt werden und die Verteilung von Leistungen ist fairer. Welche Änderungen das PSG II ansonsten beinhaltet, können Sie auf der Seite über das Pflegestärkungsgesetz nachlesen.

Tagespflege und Nachtpflege

Wenn Sie einen Angehörigen in der häuslichen Umgebung pflegen, wissen Sie selbst am besten, wie zeitintensiv das ist. Privat- und Berufsleben sind oft kaum damit zu vereinbaren. Um eine Entlastung zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Tages- und Nachtpflege geschaffen. Beide Angebote bedeuten, dass die pflegebedürftige Person zu Hause abgeholt und in einer dafür vorgesehenen Einrichtung teilstationär versorgt wird. Alle nötigen Pflegetätigkeiten, Betreuung etc. sind Teil der Leistung. Als Angehöriger wissen sie den Pflegebedürftigen in dieser Zeit gut versorgt und haben Zeit für ihre Angelegenheiten. Wann ein Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht, welches Budget zur Verfügung steht, was es zu beachten gibt und vieles mehr finden Sie unter Tagespflege und Nachtpflege.

Verhinderungspflege

Zu den vielen Leistungen der Pflegeversicherung zählt auch die sogenannte Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kommt infrage, wenn die Pflege normalerweise von einer privaten Pflegekraft (z. B. einem Angehörigen oder einer befreundeten Person) ausgeübt wird und wenn diese Person verhindert ist. Die Verhinderungspflege bietet für solche Fälle ein Budget, um eine Pflegekraft für den Zeitraum der Verhinderung zu engagieren. Wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden, ist es dadurch möglich, eine „24-Stunden-Pflege“ durch eine osteuropäische Pflegekraft zu erhalten. Die Kosten dafür können in diesem Fall über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Die pflegebedürftige Person kann dadurch in der gewohnten Umgebung verbleiben und ist gut versorgt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie eine häusliche Pflegekraft für die Verhinderungspflege suchen.

Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Kompetenz im Bereich der privaten Pflege. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen, können Sie sich selbstverständlich gerne persönlich an uns wenden.

Jens Meyer

Jens Meyer

Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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