Pflegeheim auf einen Blick

Wenn eine Person durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch hohes Alter pflegebedürftig wird, scheint der Umzug ins Pflegeheim für viele die einzige Lösung. Denn ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung, die sich auf die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und deren besondere Bedürfnisse spezialisiert hat. Zwar werden pflegebedürftige Menschen auch in Alten- oder Seniorenheimen gepflegt, aber dort der Schwerpunkt mehr auf Betreuung und Wohnen als auf der Pflege.

Pflegeheim – pro und contra

Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, dass in einem Pflegeheim mindestens 50 Prozent des Personals eine Ausbildung in Altenpflege haben muss. Dies soll die korrekte Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen garantieren. Die übrigen 50 Prozent sind zwar auch Pflegekräfte, aber ohne spezielle Ausbildung. Der Fachkräftemangel im Pflegebereich macht sich allerdings auch im Pflegeheim bemerkbar, da viele Stellen gekürzt worden sind oder wegen einem Mangel an Bewerbern gar nicht mehr besetzt werden können. In Zukunft wird sich dieses Problem noch verschärfen, denn bis zum Jahr 2050 soll sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland fast verdoppeln. Durch die wechselnden Schichten in einem Pflegeheim ist es oft nicht möglich, ein vertrautes Verhältnis zwischen Pflegern und Pflegebedürftigen entstehen zu lassen.

Die Pfleger sind auch oft überlastet und haben nur wenig Zeit, auf die individuellen Wünsche des Einzelnen einzugehen, da ja noch weitere Patienten auf sie warten. Der Tagesablauf in einem Pflegeheim ist klar strukturiert und beginnt mit wecken, waschen, eventuell wickeln und anziehen und dem Frühstück. Tagsüber gibt es je nach Einrichtung und Schwere der Pflegebedürftigkeit verschiedene Programme, Kurse oder Therapien, um den Tag etwas zu verkürzen. Abends werden die Pflegebedürftigen dann wieder gewaschen, gefüttert, gewickelt und zur Nachtruhe ins Bett gebracht. Angehörige und Besucher sind in den meisten Einrichtungen gerne gesehen, da diese auch oft einen Teil der Betreuung wie beim trinken helfen oder auch mal die Kissen aufzuschütteln übernehmen.

Die Alternativen zum Pflegeheim

Um einen Umzug ins betreute Wohnen zu vermeiden, entscheiden sich oftmals die Angehörigen als Alternative zum Pflegeheim dafür, die Familienmitglieder selbst zu betreuen und zu pflegen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe ist jedoch zeitintensiv und kann sowohl physisch als auch psychisch belastend sein. Als Unterstützung können daher weitere Alternativen zum Altenheim sinnvoll sein, die auch mit der Pflege durch die Angehörigen kombiniert werden können.

Die Alternativen zum Pflegeheim im Überblick:

  1. Betreuung durch die Angehörigen: Ehepartner, Kinder, Enkel oder weitere Familienmitglieder leisten die Betreuung und Pflege in ihrem eigenen Heim oder in der Wohnung beziehungsweise im Haus des Betreuungsbedürftigen. Diese Alternative zum Pflegeheim bedeutet eine Einsparung der anfallenden Kosten für die stationäre Pflege in einem Heim.
  2. Ambulante Krankenpflege – Häusliche Pflege: Ein Pflegedienstleister kümmert sich zum Beispiel mehrmals in der Woche oder täglich um den Pflegebedürftigen. Dadurch werden die Angehörigen entlastet, um tagsüber ihrem Beruf nachzugehen und Erledigungen machen zu können.
  3. „24-Stunden-Pflege“: Eine Betreuerin oder ein Betreuer lebt mit im Zuhause von körperlich oder geistig eingeschränkten Menschen, um diese vor Ort zu versorgen.
  4. Betreutes Wohnen: Wer alleine und selbstbestimmt wohnen kann und möchte, aber gleichzeitig Unterstützung und Hilfe von außen beansprucht, der kann eine Form des betreuten Wohnens nutzen. Beim betreuten Wohnen genießen Senioren im privaten und altersgerechten Wohnumfeld eine gewisse Autonomie bei gleichzeitigen Dienstleistungsangeboten, Gemeinschaftsaktivitäten und der Präsenz eines Hilfsangebotes, das bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann.

Wenn sich die Familie für eine Alternative zum Pflegeheim entscheidet, spielt die Verhinderungspflege eine wichtige Rolle. Für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen beziehungsweise 42 Tagen im Jahr übernimmt die Pflegekasse ab dem Pflegegrad 2 die Kosten für eine Ersatzpflege. Dadurch ist es pflegenden Angehörigen möglich, zum Beispiel in den Urlaub zu fahren oder eine Auszeit von der häuslichen Pflege zu nehmen. Dafür können dann ambulante Pflegedienste oder private „24-Stunden-Pflegekräfte“ beauftragt werden.

Welche Vorteile bietet die sog. 24-Stunden-Betreuung?

Als Alternative zum Altenheim eignet sich diese Form der Betreuung deswegen, weil sie bei den Senioren im eigenen Zuhause stattfindet. Das private Pflegepersonal wohnt mit ihnen zusammen in ihrem Haus oder ihrer Wohnung. Auf diese Weise ist jemand persönlich für körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen da.

Vorteile:

  • Der Pflegebedürftige kann weiterhin in seinen eigenen vier Wänden wohnen.
  • Die „24-Stunden-Pflegekraft“ kümmert sich zum einen als eine Art Haushaltshilfe um verschiedene Aufgaben im Haushalt und leistet zum anderen Tätigkeiten in der Grundpflege.
  • Reicht eine stundenweise Betreuung nicht mehr aus, kann die „24-Stunden-Pflege“ eine geeignete Alternative zum Pflegeheim sein.
  • Die Pflege und Versorgung kann individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ausgerichtet werden.
  • Die häusliche Rundum-Betreuung ist als Alternative zum Pflegeheim auch deswegen empfehlenswert, weil immer die gleiche Person den pflegebedürftigen Menschen betreut und pflegt. So entsteht ein vertrauensvolles Verhältnis, das besonders bei der Demenzbetreuung wichtig ist.

Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt als erfahrener Dienstleister Pflegekräfte aus Polen, Rumänien, Tschechien und weiteren osteuropäischen Ländern für die „24-Stunden-Betreuung“ als Alternative zum Pflegeheim. Diese betreuen liebevoll und kompetent den pflegebedürftigen Menschen, da in Osteuropa die Pflege zu Hause weit verbreitet ist. Die Kosten für eine sog. 24-Stunden-Pflege beginnen bei etwa 2.590 Euro.

Betreutes Wohnen

Für ältere Menschen bedeutet betreutes Wohnen weiterhin selbstständig zu leben, aber gleichzeitig altersgerecht wohnen zu können. Weiterhin bietet ihnen dieses Wohnkonzept die Möglichkeit, nützliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen zu können. Betreutes Wohnen verbindet somit die Vorzüge eines eigenständigen Lebens mit denen einer Gemeinschaft. Die Selbstständigkeit steht dabei klar im Vordergrund, weshalb die angebotenen Leistungen für Betreuung und Pflege nur als mögliche Unterstützung gedacht sind. Da der Begriff bislang nicht eindeutig definiert ist, werden dafür auch alternative Bezeichnungen wie „Wohnen Plus“ oder „Wohnen mit Service“ verwendet.
Diese Wohnform eignet sich überdies für Menschen mit seelischen Krankheiten, geistigen oder körperlichen Behinderungen, die Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen.

Was zeichnet dieses Wohnkonzept aus?

Üblicherweise handelt es sich bei den Einrichtungen für betreutes Wohnen um einen größeren Wohnkomplex, in dem sich neben verschiedenen Gemeinschaftsräumen unterschiedlich große Wohnungen befinden. Diese können die Senioren mieten und oftmals sogar kaufen. Die Wohneinheiten ebenso wie das gesamte Haus sind barrierefrei eingerichtet. Das bedeutet, dass es unter anderem Rampen für Rollatoren und Rollstühle, Aufzüge sowie Haltegriffe in den Sanitäreinrichtungen gibt. Des Weiteren sind die Wohnungen beim betreuten Wohnen mit einem Hausnotruf-System ausgestattet. Auf diese Weise können die Bewohner im Notfall schnell Hilfe rufen.

Das Konzept Betreutes Wohnen beinhaltet zudem verschiedene entgeltliche Dienstleistungen wie:

  • Fahrdienste
  • Begleitservice zum Arzt, zu Behörden, etc.
  • Gemeinsame Veranstaltungen
  • Botengänge
  • Service für hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Wäschewaschen, Kochen, etc.

Für Menschen, die im Alter pflegebedürftig werden, bietet das betreute Wohnen normalerweise auch ambulante Pflegeleistungen an.

Pro und Contra

  • Bei einigen Anlagen sind spezielle Pflegeeinrichtungen angeschlossen. Dadurch können auch Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit optimal versorgt werden.
  • Durch das betreute Wohnen sind die Senioren nie alleine und können mit den anderen Bewohnern zusammen etwas unternehmen.
  • Es kann eine Art Gemeinschaft entstehen, die sich auch gegenseitig im Alltag unterstützen kann.
  • Das bisherige Zuhause muss nicht barrierefrei umgebaut werden. Die Kosten dafür können durch einen Umzug in betreutes Wohnen gespart werden.
  • Es kann schwer fallen, im Alter das vertraute Umfeld zu verlassen und in ein neues Zuhause in einer ungewohnten Umgebung zu ziehen.
  • Oftmals wird es notwendig, sich von vielen Dingen zu trennen, weil in der neuen Wohnung nicht genug Platz ist.
  • Für den Zustand von Senioren mit geistigen Einschränkungen können sich das neue Umfeld und die fremden Menschen nicht unbedingt positiv auswirken. Eine Demenzbetreuung in den gewohnten vier Wänden kann daher empfehlenswerter sein.
  • Lage, Ausstattung- und Angebotsqualität bestimmen beim betreuten Wohnen die Kosten. Ist das Angebot in der Umgebung begrenzt, kann es passieren, dass diese zu hoch sind. Alternativen, die weiter entfernt sind, können dann die Lösung sein. Diese reißen aber die Senioren noch mehr aus ihrer vertrauten Umgebung.

Wer im Alter sein Zuhause nicht verlassen möchte, kann sich für die Unterstützung und Betreuung für eine24-Stunden-Pflege“ entscheiden. Letztere zeichnet sich dadurch aus, dass eine Pflegekraft persönlich für den Betreuungsbedürftigen da ist und dadurch zu einer Vertrauensperson wird. Dies kann für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, deren Familien zu wenig Zeit für die Versorgung haben, eine gute Lösung sein.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Altenheim und einem Pflegeheim?

    Ein Altenheim nimmt auch Bewohner auf, die über keine ausgewiesene Pflegebedürftigkeit verfügen. Somit können auch Senioren, die ihr Leben noch selbst organisieren können, in einem Altenheim wohnen. Dies ist in einem Pflegeheim in der Regel nicht möglich. Welchen Vorteil hat das Wohnen in einem Altenheim ohne Pflegebedürftigkeit? Senioren können hier neue Kontakte knüpfen und an den gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen. Soziale Aktivitäten müssen nicht notwendigerweise zum Kerngeschäft eines Pflegeheims gehören. Ein weiterer Grund, im Altenheim ohne Pflegebedürftigkeit zu wohnen: Tritt eine unerwartete Krankheit ein oder erleidet ein Bewohner einen Unfall, dann ist die Unterstützung schnell zur Stelle.

    Das Pflegeheim

    Während sich das Altenheim auch an Bewohner richtet, die nicht pflegebedürftig sind, so sind die Pflegeheime primär für pflegebedürftige Menschen ausgerichtet. Diese Pflege ist auch nicht notwendigerweise an das Alter gebunden. Die Unterbringung in Pflegeheimen muss auch nicht immer vollstationär erfolgen. Bei einer teilstationären Unterbringung kann die pflegebedürftige Person ihre Wohnung behalten und dort nächtigen. In Pflegeheimen kann auch die Kurzzeitpflege angeboten werden, die etwa nach einer Operation in Anspruch genommen wird.

    Altenheim oder Pflegeheim?

    Auch Altenheime können Pflegedienstleistungen anbieten. In vielen Fällen ist allerdings das Pflegeheim besser darauf eingerichtet, die Pflege zu sichern. Das Personal ist auf die Pflege spezialisiert, die Bewohner befinden sich jeweils in einer ähnlichen Lebenssituation. Auch die Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten der Unterbringung ist im Pflegeheim oft einfacher zu definieren.

  • Was zählt zum Schonvermögen bei einer Heimunterbringung?

    Das Schonvermögen bei einer Heimunterbringung wird in Deutschland über § 1 zur Verordnung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des zwölften Buchs der Sozialgesetzgebung definiert. Damit der Eigenanteil für die Kosten in einem Pflegeheim gedeckt werden kann, muss ein Pflegeheimbewohner zunächst die eigenen finanziellen Rücklagen einsetzen. Sind diese verbraucht, so werden auch das eigene Haus, Aktien und sonstiges Eigentum in Anspruch genommen. Übrig bleibt das sogenannte Schonvermögen. Dieser Schonbetrag hat eine Höhe von 5000 Euro. Derselbe Betrag ist auch für den Ehepartner zu verschonen. Auch eine Immobilie, die vom Ehepartner bewohnt wird, gehört zum Schonvermögen, insofern sie als angemessen zu bewerten ist.

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim?

    Die Preise für einen Pflegeheimplatz liegen in Deutschland bei durchschnittlich 3000 Euro. Preisliche Unterschiede können sich durch die Ausstattung und Angebote im Heim und Zimmer und auch durch den lokalen Standort des Heims ergeben. Bei einer Heimunterbringung ohne anerkannten Pflegegrad müssen diese Kosten vollständig von der betroffenen Person oder ggf. auch von deren Angehörigen bezahlt werden.

    Die einzelnen Kosten für das Leben im Pflegeheim

    Von der Pflege abgesehen ist die Unterkunft in einem Pflegeheim dem Leben in einem Hotelzimmer mit Vollpension nicht unähnlich. Auch die Unterbringung und die Verpflegung gehören zu den monatlichen Kosten für das Leben im Pflegeheim. Diese Pflegeheimkosten werden dem Eigenanteil zugerechnet, der vom Versicherten selbst zu tragen ist. Das sind Kosten, die die betroffene Person auch ohne die Pflegebedürftigkeit für den eigenen Lebensunterhalt hätte aufbringen müssen.

    Hierzu zählen

    • Die Wartung und der Unterhalt des Gebäudes
    • Die Reinigung der Unterkunft und der Gemeinschaftsräume
    • Die Versorgung mit Kleidung und Bettwäsche
    • Die Müllentsorgung
    • Leistungen für Veranstaltungen

    Die Investitionskosten

    Auch die Investitionskosten des Pflegeheims werden auf die Bewohner umgelegt. Diese können einige hundert Euro pro Monat, manchmal auch mehr als 1000 Euro betragen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei knapp 500 Euro. Die Investitionskosten sind mit der Rücklage für die Instandhaltung einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung zu vergleichen.

    Die den Investitionskosten eines Pflegeheims gehören:

    • Die Miet- und Pachtzahlungen, die der Betreiber zahlt
    • Abschreibungen und Darlehenszinsen
    • Erwerbs- und Baukosten der Einrichtung
    • Kosten für die Instandhaltung
    • Kosten für die Gemeinschaftsräume
  • Beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten für das Pflegeheim?

    Die Pflegeversicherung beteiligt sich über den stationären Leistungsbetrag an den Kosten für eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Das gilt jedoch nur dann, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege zum Beispiel aufgrund von Selbstgefährdung nicht möglich ist. Die Höhe des stationären Leistungsbetrages richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

    Darüber hinaus gibt es seit der Pflegereform 2022 einen Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten sowie zur Ausbildungsumlage (falls vorhanden). Dieser prozentuale Zuschuss wächst mit zunehmender Dauer des Aufenthaltes im Pflegeheim.

    Details zum stationären Leistungsbetrag und zur Entlastung beim Eigenanteil der Pflegekosten finden Sie auf unserer Seite zum Thema Pflegrade.

Pflege im Pflegeheim – Linktipps

Zu Hause pflegen oder die Pflege in einem Pflegeheim sichern? Eine schwierige Frage, beide Modelle haben Vorteile und Nachteile. Nachfolgend einige Webseiten, die sich im Schwerpunkt mit der Pflege im Heim befassen.

 

Fragen und Antworten zur Finanzierung der Pflege

Eine Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums in Form einer FAQ. Was kostet die Pflege in einem Heim und welche Leistungen sind von der Pflege zu erwarten? Warum können nicht alle Kosten für die Pflege aus den Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden? Mit welchem Eigenanteil muss ich rechnen? Antworten gibt es auf der Webseite.

www.bundesgesundheitsministerium.de

 

Die Suche nach einem guten Pflegeheim

Tipps von der Apotheken-Umschau, die Ihnen dabei helfen können, ein gutes Pflegeheim zu finden. Nicht immer ist es einfach, als Außenstehender gleich zu erkennen, wie die Pflege in einem Pflegeheim vonstattengeht. Die Apotheken-Umschau bietet eine Checkliste an, mit der Sie Fehler vermeiden und ein adäquates Pflegeheim finden können.

www.apotheken-umschau.de

 

Pflegeeinrichtungen und Seniorenzentren

Rund 13.000 Senioreneinrichtungen werden im Heimverzeichnis gegenübergestellt. Achten Sie dabei auf den grünen Haken für zertifizierte Lebensqualität in Senioreneinrichtungen und analog dazu auf den grünen Haken für zertifizierte Arbeitszufriedenheit in der Altenpflege. Sie finden auf der Webseite auch vorbildliche Beispiele aus der Praxis. Eine gute Orientierungshilfe für alle Pflegeheimsuchenden.

www.heimverzeichnis.de

Jens Meyer

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Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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