„24-Stunden-Betreuung“ in Corona-Zeiten. Foto: Halfpoint / shutterstock.com
„24-Stunden-Betreuung“ in Zeiten von Corona
Die Deutsche Seniorenbetreuung als verantwortungsbewusster Partner in der COVID-19-Pandemie
In der aktuellen, durch COVID-19 verursachten Ausnahmesituation zählt unser aller Sorgfalt. Die Deutsche Seniorenbetreuung ist darauf bedacht, die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Wir verfolgen die weltweiten Entwicklungen aufmerksam und stimmen sämtliche Abläufe auf die Vorgaben der Bundesregierung und des Robert Koch Instituts ab.
Wir sind der Meinung, dass die Betreuung durch eine einzelne Betreuungskraft in der häuslichen Umgebung die sicherste Betreuungslösung für Ihre betreuungs- und pflegebedürftigen Angehörigen ist. Durch die 24-Stunden-Betreuung* können Kontakte reduziert und somit auch das Infektionsrisiko minimiert werden.
Sind die Betreuungskräfte gegen das Coronavirus geimpft?
Da wir von der Notwendigkeit einer Impfung gegen COVID-19 besonders im Pflegebereich überzeugt sind, stehen wir schon lange in engem Austausch mit unseren Partneragenturen in Osteuropa. Bei unseren Anstrengungen die Impfbereitschaft der Betreuungskräfte zu fördern, erzielen wir regelmäßig Erfolge.
Wir als Vermittler & Koordinator haben dennoch nur begrenzten Einfluss auf die Impfbereitschaft der vermittelten Betreuungskräfte. Zudem besteht aktuell noch keine gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen. Aus diesen Gründen ist es uns derzeit leider noch nicht möglich, ausschließlich mit geimpften Kräften zu arbeiten. Der große Bedarf an „24-Stunden-Pflegekräften“ erfordert es, dass wir auch Personal vermitteln, das noch nicht oder nicht vollständig geimpft ist.
„24-Stunden-Pflege“ und Corona
Impfung von Stammbetreuer/Innen
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihren guten Draht zu den Pflegekräften zu nutzen, um diese von einer Impfung zu überzeugen. Die Erst- und Zweitimpfungen gegen das Coronavirus werden in Deutschland seit geraumer Zeit ohne Priorisierungen oder Einschränkungen durchgeführt.
Während in der alten Verordnung die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung war, gelten diese Kriterien in der neuen Impfverordnung nicht mehr. Durch eine Anpassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen COVID-19 (CoronaImpfV § 1 I Nr. 4) des Bundesministeriums für Gesundheit ist es nun auch Personen, die in Deutschland beschäftigt sind möglich, sich in Deutschland gegen COVID-19 impfen zu lassen. Diese Regelung wird allerdings in allen Kreisen und Städten der jeweiligen Bundesländer unterschiedlich umgesetzt.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie wissen möchten, wie Sie einen Impftermin für eine „24-Stunden-Pflegekraft“ in Deutschland vereinbaren können. Weitere Information rund um die Corona-Impfung finden Sie hier.
Ist gewährleistet, dass die Betreuer/Innen mit einem negativen Coronatest anreisen?
Die Deutsche Seniorenbetreuung stellt sicher, dass die Betreuungskräfte vor der Abreise im Heimatland negativ auf das Coronavirus getestet werden, sofern die aktuellen Einreisebestimmungen dies Vorsehen.
Darüber hinaus kann auf Ihren Wunsch hin auch in abweichenden Fällen ein Coronatest durchgeführt werden. Die Kosten für den Test werden Ihnen in diesem Fall jedoch in Rechnung gestellt.
Das Vorliegen des negativen Testergebnisses oder eines Impf- oder Genesenennachweises wird von der Deutschen Seniorenbetreuung in allen Fällen vor der Abreise der Betreuer/Innen im Heimatland streng geprüft.
Detaillierte Informationen zur Einreise nach Deutschland finden Sie in den FAQs des Bundesgesundheitsministeriums.
Was ist während der Corona-Krise zu beachten?
Neben den üblichen Hygieneregeln empfiehlt es sich, die Kontaktfrequenz zu Haushalten mit betreuungs- und pflegebedürftigen Senioren möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund ist die 1 zu 1 Betreuung durch vorübergehend im Haushalt lebende Betreuungskräfte nach unserer Ansicht die sicherste Betreuungslösung. In diesem Modell wird die Wechselhäufigkeit des Betreuungs- und Pflegepersonals auf ein Minimum reduziert.
Um darüber hinaus für bestmögliche hygienische Bedingungen, zum Beispiel während Besuchen zu sorgen, bieten sich kostenlose[1] Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die hygienische Versorgung an. Die Pflegekasse stellt Ihnen hierfür ein monatliches Budget von derzeit 40 EUR zur Verfügung. Pflegehilfsmittel sind Verbrauchsmaterial für die Pflege, wie zum Beispiel FFP2 Masken, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzbekleidung oder Bettschutzeinlagen.
Personen mit Pflegegrad können monatlich nach Antragstellung 40 EUR für Pflegehilfsmittel geltend machen und diese zur Pflege in der häuslichen Umgebung zur Verfügung stellen. Gerne übernehmen wir die Antragsabwicklung über unseren Kooperationspartner „Curaschirm“ für Sie. Dazu gehört ebenfalls die gesamte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, sodass Sie lediglich Ihre kostenlose Lieferung in Empfang nehmen. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung, Pflegekasse und/oder Beihilfestelle, welche die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale zurückerstattet. Sie können die kostenlose Bestellung bequem auf Curaschirm.de abschließen.
Welche Maßnahme sind zu ergreifen, wenn sich Ihre Betreuungskraft mit Corona infiziert hat?
- Isolieren Sie die Betreuungskraft und schaffen Sie eine bestmögliche räumliche Trennung.
- Informieren Sie anschließend das zuständige Gesundheitsamt, falls dieses nicht bereits auf Sie zugekommen ist.
- Im nächsten Schritt informieren Sie die Deutsche Seniorenbetreuung. Wir klären alle organisatorischen Fragen mit der Agentur der Betreuungskraft.
- Befolgen Sie die Anweisungen des Gesundheitsamtes und beachten Sie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
- Falls notwendig, kann eine ärztliche Behandlung telefonisch über den Patientenservice 116117 in die Wege geleitet werden. Eine Behandlung durch den Hausarzt ist nach vorheriger telefonischer Besprechung ebenfalls möglich.
Fazit
Grundsätzlich spricht während der Corona-Krise nichts gegen eine „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause. Im Gegenteil: Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um die sicherste Betreuungslösung handelt.
Aus verschiedenen Gründen sind derzeit noch nicht alle vermittelten Kräfte gegen COVID-19 geimpft. Wir stehen deshalb in engem Austausch mit unseren Partneragenturen in Osteuropa, um die Impfbereitschaft der noch nicht geimpften Kräfte zu fördern.
Die durch die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelten Betreuungskräfte sind, sofern die Einreisebestimmungen es erfordern oder wenn Sie dies wünschen, vor ihrer Anreise negativ auf das Coronavirus getestet. Das Vorliegen eines negativen Testergebnisses oder eines Impf- oder Genesenennachweises wird von der Deutschen Seniorenbetreuung streng geprüft.
Wie gewohnt tun wir auch in dieser schweren Zeit alles dafür, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
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Seit 2004 in der „24-Stunden-Pflege“
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