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Infos Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit

Informationen zur Freiberuflichkeit bzw. gewerblichen Selbstständigkeit als freiberufliche Pflegekraft bzw. selbstständige Seniorenbetreuerin/Haushaltshilfe/Pflegehilfskraft können Sie auf eigenen Füßen stehen und sehr gutes Geld verdienen. Das Einkommen, welches Sie generieren ist allerdings nicht auch der Rein-Gewinn. Sie bestreiten von ihrem Einkommen zuerst steuermindernd Ihre Kosten, sorgen dann selbstverständlich steuerfrei für Ihre soziale Absicherung und befriedigen die Steuerforderungen des Staates. Dennoch bleibt immer noch mehr als üblich (im Angestelltenverhältnis) übrig.

Hier einige Auskünfte zur sozialen Absicherung, den Betriebskosten und den Steuern!:

Die soziale Absicherung
Die Soziale Absicherung ist sehr wichtig. Sie als Selbständige brauchen Schutz und Sicherheit. Die Kosten für die Soziale Absicherung sind als Vorsorgekosten bis zu 776,-EUR pro Monat steuerbefreit. Eine dreissigjährige freiberufliche Pflegekraft hat um den gleichen Absicherungs-Standart einer Angestellten zu erhalten ca. folgende Aufwendungen pro Monat:

  • Ausgaben für die Krankenversicherung 204,- €, Berufs- u. Erwerbsunfähigkeitsrente 153,-€,
  • Ausgaben für die Altersrente 257,-€, Gesamtkosten Ihrer Sozialen Absicherung 613,-€

Die Betriebskosten
Diese verringern den Gewinn, allerdings auch die zu zahlenden Steuern.
Erfreulich ist, Sie zahlen an sich selbst Spesen für Ihre Abwesenheit (ab
8 Std.) von zu Hause. Das bringt Ihnen bei 20 Arbeitstagen bis zu 470,-€ steuerfreies Einkommen.

Die Fahrtkosten
Fahrtkosten egal ob Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen PKW fahren. Sie können die entstandenen Kosten in voller Höhe steuerlich geltend machen. Beim eigenen Fahrzeug können Sie sämtliche Kosten für Werkstatt, Reifen, Waschanlage, Treibstoffe, usw. steuermindernd geltend machen. Abzuziehen sind selbstverständlich die Kosten für die private Nutzung. Wem es zu unbequem ist, ständig ein Fahrtenbuch zu führen, der kann mit dem Finanzamt Pauschalbeträge vereinbaren, beispielsweise 70 % geschäftliche Nutzung.

Über Art und Grösse des Fahrzeugs entscheiden ganz alleine Sie. Das Finanzamt erkennt hier auch hochwertige Fahrzeuge an.

Die Telefonkosten
Auch die Telefonkosten fallen unter die Betriebskosten. Als Unternehmer brauchen Sie ein Telefon. Wenn es zu aufwendig ist hierfür eine eigene Rufnummer anzulegen, teilen Sie Ihr privates Telefon doch auf. Verhandeln Sie mit dem Finanzamt ebenfalls einen Pauschalbetrag. Etwa 2/3 geschäftliche Nutzung. Da Sie für Kunden und Geschäftspartner und natürlich für Ihre Familie die in Ihrer Abwesenheit ihr Büro repräsentiert ständig erreichbar sein müssen brauchen Sie auch ein Mobiltelefon.

Das Büro / Arbeitszimmer
Das Finanzamt erkennt an, dass Sie als Unternehmer ein Büro brauchen. Wenn Sie dieses in Ihrer Wohnung als abgeschlossenes Zimmer einrichten können.
Eine Computeranlage und die dazugehörige Software für Ihre Korrespondenz erkennt das Finanzamt auf jeden Fall an.

Die Steuern
Gewerbesteuern zahlen Sie als Freiberufler nicht. Von der Umsatzsteuerpflicht (Mehrwertsteuer) können Sie sich befreien lassen. Wir empfehlen dringend dieses zu tun. Sie haben als Freiberufler damit einen klaren Wettbewerbsvorteil!

Selbstständige Gewerbetreibende(Seniorenbetreuer, Haushaltshilfen/ Pflegehilfskräfte), die keine examinierte Ausbildung als Krankenschwester oder Altenpfleger/-in haben können sich nicht dauerhaft von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dieses geht nur für einen Umsatz bis 17.500,- Euro im 1 Jahr der Selbstständigkeit und bis zu 50.000,- Euro Umsatz im 2 Jahr der Selbstständigkeit. Solange können diese sich aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz befreien lassen. Kommen die selbständigen Gewerbetreibenden über diese Umsätze hinaus, so muss die Umsatzsteuer von derzeit 19% auf ihre Leistungen erhoben werden und an das Finanzamt abgeführt werden. Als gewerblich Selbstständiger zahlen Sie auch Gewerbesteuer (erst ab einem Gewinn von ca. 25.000,- Euro)!

Was übrig bleibt ist die Einkommenssteuer. Von den Einkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit bzw. selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit werden sämtliche Betriebskosten und Versorgungsaufwendungen abgezogen.
Danach wird das Existenzminimum von zurzeit etwas mehr als 460,-EUR pro Monat abgezogen. Was übrig bleibt ist Einkommen und Einkommenssteuerpflichtig.

Hinweis: Alle Angaben sind Durchschnittswerte und natürlich unverbindlich.
Bitte informieren Sie sich vor dem Schritt zur Freiberuflichkeit bzw.
gewerblicher Selbstständigkeit bei einem Steuerberater, dem Finanzamt, sowie bei den gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen und anderen Versicherungen, um Ihre genauen Kosten zu kalkulieren! Somit können Sie auch genau errechnen, wieviel Sie mindestens für Ihre Leistungen verlangen müssen. Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr!

Musterbriefe
Musterbriefe für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit als examinierte/r Altenpfleger/-in bei den Behörden

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