Infos Selbstständigkeit/FreiberuflichkeitInformationen zur Freiberuflichkeit bzw. gewerblichen Selbstständigkeit als freiberufliche Pflegekraft bzw. selbstständige Seniorenbetreuerin/Haushaltshilfe/Pflegehilfskraft können Sie auf eigenen Füßen stehen und sehr gutes Geld verdienen. Das Einkommen, welches Sie generieren ist allerdings nicht auch der Rein-Gewinn. Sie bestreiten von ihrem Einkommen zuerst steuermindernd Ihre Kosten, sorgen dann selbstverständlich steuerfrei für Ihre soziale Absicherung und befriedigen die Steuerforderungen des Staates. Dennoch bleibt immer noch mehr als üblich (im Angestelltenverhältnis) übrig. Hier einige Auskünfte zur sozialen Absicherung, den Betriebskosten und den Steuern!: Die soziale Absicherung
Die Betriebskosten Die Fahrtkosten Über Art und Grösse des Fahrzeugs entscheiden ganz alleine Sie. Das Finanzamt erkennt hier auch hochwertige Fahrzeuge an. Die Telefonkosten Das Büro / Arbeitszimmer Die Steuern Selbstständige Gewerbetreibende(Seniorenbetreuer, Haushaltshilfen/ Pflegehilfskräfte), die keine examinierte Ausbildung als Krankenschwester oder Altenpfleger/-in haben können sich nicht dauerhaft von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dieses geht nur für einen Umsatz bis 17.500,- Euro im 1 Jahr der Selbstständigkeit und bis zu 50.000,- Euro Umsatz im 2 Jahr der Selbstständigkeit. Solange können diese sich aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz befreien lassen. Kommen die selbständigen Gewerbetreibenden über diese Umsätze hinaus, so muss die Umsatzsteuer von derzeit 19% auf ihre Leistungen erhoben werden und an das Finanzamt abgeführt werden. Als gewerblich Selbstständiger zahlen Sie auch Gewerbesteuer (erst ab einem Gewinn von ca. 25.000,- Euro)! Was übrig bleibt ist die Einkommenssteuer. Von den Einkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit bzw. selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit werden sämtliche Betriebskosten und Versorgungsaufwendungen abgezogen. Hinweis: Alle Angaben sind Durchschnittswerte und natürlich unverbindlich. Musterbriefe |
Die Deutsche Seniorenbetreuung in der Fachzeitschrift Ökotest![]() Interview mit Herrn Jens Meyer, Geschäftsführer der Deutschen Seniorenbetreuung, zur häuslichen Pflege und Betreuung aus Osteuropa. Von Neckarsulm nach Südwest![]() Deutsche Seniorenbetreuung Neckarsulm erweitert ihr Geschäftsfeld und firmiert künftig unter Deutsche Seniorenbetreuung Südwest DSB auf der Messe "Die 66" 2010 in München![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung auf der Messe "Die 66" 2010 in München Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen![]() Die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG wurden erhöht. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Formalitäten Sie beachten müssen DSB eröffnet neuen Standort in Berlin/Stahnsdorf![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung rückt näher an ihre Kunden im Nordosten Deutschlands. DSB eröffnet neuen Standort in Würzburg![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung rückt näher an ihre Kunden im Süden Deutschlands. |