|
Patientenverfügung/Betreuungsvollmacht/TestamentDas Thema “Altersvorsorge” beschäftigt heute alle Generationen. Im Mittelpunkt steht dabei stets die finanzielle Altersvorsorge. Dabei vergessen viele, dass die Altersvorsorge nicht nur die Vermögensvorsorge, sondern vor allem auch die Personen- und Familienvorsorge beinhaltet. 1. Wer soll für mich die Betreuung übernehmen, falls ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen für mich zu treffen? Existiert keine Betreuungsvollmacht, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer, für den Fall, dass der Betreute nicht mehr in der Lage sein sollte, die Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu regeln. Wenn Sie hingegen selbst entscheiden wollen, wer Sie im Notfall betreuen soll, müssen Sie eine Betreuungsvollmacht erteilen. In einer Betreuungsverfügung entscheiden Sie, wen Sie als Betreuer haben möchten, bzw. welche Person Sie von der Betreuung unbedingt ausschließen wollen. 2. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermögen nach meinem Willen auf die mir nahe stehenden Personen verteilt wird? Viele Menschen verlassen bei der Vermögensnachfolge ausschließlich auf die gesetzliche Regelung. Dabei wird vergessen, dass die gesetzliche Vermögensnachfolge ausschließlich auf einen Fall zugeschnitten ist: Zwei ungefähr gleichaltrige Ehepartner, die gleichzeitig versterben und ausschließlich gesunde, leibliche Kinder haben. Für alle anderen Fälle, wie beispielsweise geschiedene und wieder verheiratete Ehepartner mit Kindern, Ehepartner mit behinderten oder verhaltensauffälligen Kindern, ist die gesetzliche Vermögensnachfolge vollkommen ungeeignet. Durch ein Testament kann sowohl das ob der Vermögensnachfolge (Wer bekommt Was) als auch das Wie der Vermögensnachfolge (Wer bekommt Was Wann) gezielt auf den einzelnen Fall geregelt werden. Drei Fallbeispiele sollen zur Verdeutlichung dienen:
Sie wünschen mehr Informationen oder eine Beratung zu den Themen Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Testament, Erbe und Vorsorgevollmacht? WICHTIGER HINWEIS! EINE INDIVIDUELLE BERATUNG IST KOSTENPFLICHTIG. DIE KOSTEN SIND VORAB MIT DER RECHTSANWÄLTIN ABZUSPRECHEN. |
DSB eröffnet neuen Standort in Nürnberg![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung rückt wieder einen Schritt näher an ihre Kunden. DSB auf der Messe "Die 66" 2013 in München![]() Auch in diesem Jahr war die Teilnahme der „Deutschen Seniorenbetreuung“ an Deutschlands größter 50plus Messe „Die 66“ ein voller Erfolg. DSB eröffnet neue Standorte in Berlin, Potsdam und Dresden![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung rückt wieder einmal etwas näher an ihre Kunden im Osten Deutschlands. DSB eröffnet neuen Standort in Würzburg![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung rückt näher an ihre Kunden im Süden Deutschlands. DSB auf der Messe "Die 66" 2010 in München![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung auf der Messe "Die 66" 2010 in München Von Neckarsulm nach Südwest![]() Deutsche Seniorenbetreuung Neckarsulm erweitert ihr Geschäftsfeld und firmiert künftig unter Deutsche Seniorenbetreuung Südwest Umzug der Geschäftsstelle Heilbronn![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung trägt der stetig wachsenden Nachfrage Rechnung Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen![]() Die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG wurden erhöht. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Formalitäten Sie beachten müssen Die Deutsche Seniorenbetreuung in der Fachzeitschrift Ökotest![]() Interview mit Herrn Jens Meyer, Geschäftsführer der Deutschen Seniorenbetreuung, zur häuslichen Pflege und Betreuung aus Osteuropa. |