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Pflegepersonal aus Ungarn

Da Ungarn seit dem Jahr 2004 Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, gelten für die Beschäftigung von Pflegepersonal aus Ungarn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die EG Verordnung Nr. 883/2004. Wer Pflegepersonal aus Ungarn beschäftigt, sollte die wichtigsten Regelungen kennen und beachten. Vor allem wichtig ist es zu wissen, ob man bei der Beschäftigung von Pflegepersonal aus Ungarn rechtlich als Arbeitgeber in Erscheinung tritt. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Pflegekraft über das Arbeitsamt vermittelt oder selber per Anzeige gesucht wurde. Private Agenturen übernehmen bei Pflegekräften aus dem europäischen Ausland die Rolle des Vermittlers. Über das neue Formular A1, das die Pflegekräfte in ihrer Heimat erhalten, ist sichergestellt, dass sie dort offiziell angestellt und sozialversichert sind. Das befreit sie in Deutschland von der Pflicht zur Entrichtung von Sozialabgaben, wenn sie von ihrem ausländischen Arbeitgeber hierher entsandt werden. Nach einer Arbeitsdauer von 2 Jahren muss das Pflegepersonal aus Ungarn entweder eine Pause von mindestens 2 Monaten einhalten oder darf in einem anderen europäischen Land die Arbeit fortsetzen.

Mindestlohn für Pflegepersonal aus Ungarn

Für die Grundpflege gibt es seit dem 1. August 2010 in Deutschland für Pflegekräfte in Altenheimen und bei ambulanten Diensten einen Mindestlohn. Dieser Mindestlohn gilt auch für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter zur Pflege nach Deutschland entsenden. Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind allerdings Haushaltshilfen, Auszubildende, Praktikanten und Betreuer von Demenzkranken. In den alten Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn für das Jahr 2010 pro Stunde 8,50 EUR und in den neuen Bundesländern 7,50 EUR. In den Jahren 2012 und 2013 wird diese Lohnuntergrenze um jeweils 0,25 EUR angehoben, so dass ab 2014 der Mindestlohn 9,00 EUR bzw. 8,00 EUR betragen wird.

Vermittlung von Pflegepersonal aus Ungarn

Pflegebedürftige Personen oder Familien, in denen pflegebedürftige Personen leben, müssen sich nicht am Anfang der Pflegezeit, aber auch darüber hinaus um viele organisatorische und rechtliche Dinge kümmern. Für die Vermittlung von qualifizierten Pflegekräften oder Haushaltshilfen bieten in Deutschland Agenturen ihre Dienste an, die mit deutschen und osteuropäischen Partnern zusammenarbeiten. Sie übernehmen die Rolle des Vermittlers, denn Vertragspartner bei der Beschäftigung von Pflegepersonal aus Ungarn ist im Normalfall der ausländische Arbeitgeber. Da das Thema Schwarzarbeit bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern sehr sensibel zu handhaben ist, müssen sich Familien, die Pflegepersonal aus Ungarn beschäftigen, bei Vertragsunterzeichnung immer das bereits erwähnte Formular A1 (früher E101) vorzeigen lassen, dass die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben in Ungarn und das Bestehen eines offiziellen Arbeitsverhältnisses bescheinigt.

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