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Pflegeberatung

Die gesetzlichen Bestimmungen rund um das Thema Pflege sind Inhalt einer ausführlichen Pflegeberatung, die nicht nur vor Beginn der Pflege stattfinden sollte, sondern regelmäßig auch während der Pflege. Aber auch die möglichen unterschiedlichen Formen der Unterbringung und Pflege müssen bei einer ausführlichen Pflegeberatung abgeklärt werden.

Private und staatliche Stellen kümmern sich gleichermaßen um das Thema Pflegeberatung – nicht aber immer mit der gleichen Qualität, denn wo es was zu verdienen gibt, da spielen natürlich auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht jeder, der mit seinem Beruf Geld verdient, deshalb auch schlecht berät. Die endgültige Entscheidung, wohin man sich wendet, kann dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen nicht abgenommen werden.

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung

In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung, für die ausgebildete Pflegeberater überall zur Verfügung stehen. Anlaufstelle sind die Pflegekassen, die über Kenntnisse in den Bereichen Sozialrecht und Pflege verfügen. Eine Pflegeberatung kann auf Wunsch ebenso zuhause erfolgen, was in manchen Fällen auch geraten ist. Auch private Institute bieten diese Pflegeberatung an.

Zu Beginn sollte immer die Erstellung eines persönlichen Pflege- und Hilfekonzeptes stehen. Die Einleitung der entsprechenden Maßnahmen sowie die Einreichung von notwendigen Anträgen bei Pflegekassen oder Versicherungsunternehmen ist erst der zweite Schritt. Da sich die Situation in der Pflege fortlaufend verändert, ist eine Begleitung und Beobachtung der aktuellen Situation wichtig. Dabei geht es um Veränderungen, die den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person betreffen, aber um die oft geänderten gesetzlichen Bestimmungen. Um alle Maßnahmen zu koordinieren ist es wichtig, dass bei der Pflegeberatung möglichst ein und dieselbe Person für alle Bereiche zuständig und verantwortlich ist.

Da die Wahl des Pflegeberaters nicht an den Wohnort gebunden ist, kann sich jeder Bürger seinen Pflegeberater selbst aussuchen. Der Ausbildungstand der Pflegeberater ist sehr unterschiedlich, niemand muss sich blind ergeben, wenn er das Gefühl hat, schlecht beraten worden zu sein. Ein Wechsel bei Unzufriedenheit ist jederzeit und unkompliziert möglich. Das Netz an Beratungsstellen ist eng gestrickt, jede Familie wird in ihrer Nähe eine Auswahl an Anlaufstellen finden.

Fallmanagement und Pflegeberatung

In die erste Phase der Pflegeberatung gehört die Erstellung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Hier werden die Pflegestufen festgelegt und entsprechende pflegerischen Maßnahmen empfohlen. Allerdings kann der Medizinische Dienst nur eine Empfehlung aussprechen. Weder Kassen noch Patienten sind rechtlich daran gebunden.

Zum Fallmanagement gehören neben der Erledigung von bürokratischen Formalitäten auch die Vermittlung von Pflegediensten oder Haushaltshilfen bei der häuslichen Pflege. Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, wird der Pflegeberater gemeinsam mit der Familie einen adäquaten Heimplatz auswählen oder andere Alternativen vorschlagen und erörtern.

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