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Haushaltshilfe aus Polen

Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus Polen ist in Deutschland für Haushalte, in denen pflegebedürftige Personen leben, vom Gesetzgeber erlaubt, wenn dabei bestimmte Regeln eingehalten werden. Ab der Pflegestufe I übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Pflegekassen Teile der Kosten. Die Höhe der finanziellen Leistungen richtet sich aber nach pauschalen Sätzen und wird nicht nach den tatsächlich entstanden Pflegekosten ermittelt.

Polnischer Pflegedienst & Haushaltshilfe aus Polen

Ein polnischer Pflegedienst darf polnische Haushaltshilfen für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland entsenden oder selbst hier arbeiten. Die Haushaltshilfe aus Polen benötigt eine Bestätigung, dass sie sich in ihrer Heimat in einem gemeldeten Arbeitsverhältnis befindet und Sozialabgaben für sie entrichtet werden. Dies wird durch die Vorlage des Entsendeformulars A1 bestätigt, das von den polnischen Behörden auf Antrag ausgestellt wird. Wenn ein polnischer Pflegedienst seinen offiziellen Firmensitz in Deutschland hat, ist die Vorlage dieser Bescheinigung nicht notwendig.

Wer eine Haushaltshilfe aus Polen ohne diesen Nachweis beschäftigt, gilt nach dem deutschen Gesetz als Arbeitgeber und ist neben der Lohnzahlung noch verpflichtet, die entsprechenden Sozialabgaben zu entrichten. Dies ist dann kein Problem, wenn die Haushaltshilfe aus Polen als Angestellte der Familie angemeldet wird. Unterbleibt diese Anmeldung aus irgendwelchen Gründen und die Tätigkeit wird von den deutschen Behörden als Schwarzarbeit eingestuft, können Nachzahlungen und eventuell auch Geldstrafen entstehen.

Dies gilt nicht, wenn die Haushaltshilfe aus Polen bei einem deutschen Pflegedienst fest angestellt ist und der Vertrag mit einem deutschen Unternehmen abgeschlossen wird. Pflegebedürftige Menschen, die eine Haushaltshilfe aus Polen beschäftigen und den Vertrag mit der Haushaltshilfe selber oder mit einem ausländischen Pflegedienst abschließen, sollten in jedem Fall auf die Vorlage des A1-Formulars bestehen oder nach Vorlage der EU-Arbeitserlaubnis die Beschäftigung den deutschen Behörden anzeigen.

Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe aus Polen

Der Tätigkeitsbereich einer H*aushaltshilfe aus Polen* ist vom Gesetzgeber genau geregelt und darf keine typischen pflegerischen Aufgaben beinhalten. Neben den hauswirtschaftlichen Aufgaben ist es der Haushaltshilfe aus Polen allerdings auch erlaubt, den pflegebedürftigen Menschen beim An- und Ausziehen sowie bei der einfachen Körperpflege zu helfen. Aufgaben aus pflegerischen oder gar medizinischen Berufen dürfen nicht ausgeübt werden.

Die angestellte bzw. entsendete, angestellte Haushaltshilfe aus Polen darf nicht mehr als 38,5 Stunden pro Woche arbeiten. Dieses darf nur eine selbstständige H*aushaltshilfe aus Polen*. Da es bei Haushaltshilfen und Pflegekräften aus dem Ausland üblich ist, dass diese in der Wohnung der zu pflegenden Person für die Zeit des Aufenthalts leben, ist es kein Problem, die Arbeitszeit über den Tag und auch in die Nachtstunden zu verteilen.

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