Haushaltshilfen aus Osteuropa
Wenn Familien pflegebedürftige Angehörige zuhause betreuen, dann sind sie sehr häufig auf die Hilfe von Pflegediensten und Haushaltshilfen angewiesen. Diese Hilfe ermöglich es den Pflegebedürftigen in ihrem häuslichen Umfeld zu bleiben und erspart ihnen einen Umzug ins Pflegeheim. Seit dem Jahr 2005 gibt es die gesetzliche Grundlage, eine Haushaltshilfe aus Osteuropa legal zu beschäftigen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in der Folge erläutert werden.
Inhaber oder Mitarbeiter ausländischer Pflegedienste
Ist eine Haushaltshilfe aus Osteuropa bei einem osteuropäischen Pflegedienst offiziell beschäftigt oder ist sie als Firmeninhaber einer ausländischen Firma in Deutschland tätig, dann sind von der Familie, in dem die Haushaltshilfe aus Osteuropa arbeitet, keine Beiträge zur Sozialversicherung in Deutschland zu entrichten. Als Nachweis für die ordentliche Meldung im Ausland gilt das Formular A1 (früher E101). In der Regel wird die Haushaltshilfe aus Osteuropa über eine deutsche Agentur vermittelt, die sich mit den entsprechenden Formalitäten auskennen sollte. Vertragspartner für die Tätigkeit im Haushalt sind nach erfolgreicher Vermittlung die Familie des Pflegebedürftigen und der osteuropäische Pflegedienst.
Haushaltshilfe aus Osteuropa mit EU-Arbeitserlaubnis
Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa ohne die Hilfe eines Vermittlungsdienstes einstellen möchte, kann selbst als Arbeitgeber auftreten. Mitarbeiter aus Osteuropa, die im Besitz einer EU-Arbeitserlaubnis sind, können in Deutschland offiziell angestellt werden. Dazu ist allerdings eine Meldung beim Arbeitsamt und Finanzamt nötig. Neben dem Lohn fallen dann noch Kosten für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Ausländische Pflegedienste mit deutschem Firmensitz
Wird eine Haushaltshilfe aus Osteuropa von einer Firma beschäftigt, die ihren offiziellen Sitz in Deutschland hat, sind außer der Unterzeichnung eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages keine weiteren Formalitäten notwendig. Ausländische Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland müssen die Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter auch in Deutschland abführen und werden daher vor dem Gesetz wie deutsche Pflegedienste behandelt.
Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe aus Osteuropa
Die Tätigkeit einer Haushaltshilfe beschränkt sich auf die notwendigen häuslichen Aufgaben und umfasst keine medizinische Pflege. Wenn pflegebedürftige Personen Hilfe beim An- und Auskleiden benötigen oder eine angemessene Körperhygiene nicht mehr selber bewältigen können, dann darf auch die Haushaltshilfe aus Osteuropa diese Aufgaben übernehmen. Wichtig zu wissen ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit einer Haushaltshilfe nicht mehr als 38,5 Stunden betragen darf. Die Arbeitszeit muss allerdings nicht in einem Stück erfolgen, sondern kann sich auf den Tag verteilen. Auch in den Abend- oder Nachtstunden ist es der Haushaltshilfe aus Osteuropa erlaubt, im Rahmen ihres Aufgabengebietes tätig zu werden.