Betreuung zu Hause
Die meisten älteren Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung zuhause zu verbringen. Eine Betreuung zu Hause, die anfangs noch von Familienangehörigen, Nachbarn und Freunden geleistet werden kann, übersteigt aber dann die eigenen Möglichkeiten, wenn eine Pflege rund um die Uhr nötig wird. Eine Betreuung zu Hause durch einen deutschen Pflegedienst ist für die meisten Menschen zu teuer, da in mehreren Schichten verschiedene Personen bereitstehen müssten. Aus diesem Grund greifen immer mehr Familien und pflegebedürftige Personen bei der Betreuung zu Hause auf die Hilfe osteuropäischer Pflegekräfte und Haushaushilfen zurück. Wer die Betreuung zu Hause unter der Hand und in Schwarzarbeit organisiert, macht sich strafbar. Noch bis zum Jahr 2013 unterliegt der Pflegmarkt Einschränkungen für Menschen aus Osteuropa. Allerdings gibt es auch einige legale Möglichkeiten, die Betreuung zu Hause durch Pflegekräfte aus Osteuropa zu organisieren. Dabei helfen vor allem Vermittlungsagenturen, die Kontakte zu freiberuflichen, selbständigen oder fest angestellten Mitarbeitern im Bereich der Pflege und der Haushaltshilfe herstellen. Als Dienstleistungsunternehmen helfen Agenturen in Fragen rund um die Betreuung zu Hause und sind Ansprechpartner bei Problemen mit den Pflegekräften.
Mindestlohn für die Betreuung zu Hause
In Deutschland wurde am 01.08.2010 ein Mindestlohn für Mitarbeiter eingeführt, die in der Grundpflege tätig sind. Dieser Mindestlohn gilt in Deutschland auch für osteuropäische Pflegekräfte, ganz egal in welchem Land sich ihr Arbeitgeber befindet. Somit sind also auch ausländische Firmen verpflichtet, den neuen Mindestlohn zu bezahlen. Für viele Familien bedeutet dies, dass sie bei der Betreuung zu Hause nur noch auf freiberufliche oder selbständige Pflegekräfte aus Osteuropa zurückgreifen können, die keiner Mindestlohnregelung unterliegen.
Haushaltshilfen bei der Betreuung zu Hause
Während der neue Mindestlohn in der Grundpflege für manche Familien sein dürfte, eine andere neue Regelung, die Ende des Jahres 2009 in Kraft getreten ist, schafft jetzt neue Klarheit bei der Beschäftigung von Haushaltshilfen bei der Betreuung zu Hause. Hier ist der Gesetzgeber der längst üblichen Praxis gefolgt und erlaubt ab sofort auch Haushaltshilfen solche Tätigkeiten zu übernehmen, die wie das An- und Auskleiden der zu pflegenden Menschen, zu den alltäglichen Aufgaben bei der Betreuung zu Hause gehören. Spaziergänge im Rollstuhl, die bisher nur ausgebildete Pfleger mit den älteren Menschen übernehmen durften, sind für Haushaltshilfen jetzt ebenso erlaubt, wie die Hilfe bei der Körperhygiene. Medikamentengabe oder Verbandwechsel bleiben aber weiterhin Aufgabe von Pflegepersonal und medizinischen Diensten.
Die Praxis bei der Betreuung zu Hause
Da die Betreuung zu Hause rund um die Uhr nicht von nur einer Pflegekraft oder Haushaltshilfe zu leisten ist, auch wenn sie wie oft üblich im selben Haushalt wohnen kann, ist es von großem Wert, wenn die Vermittlungsagentur dabei hilft, dass sich immer dieselben zwei oder drei Personen eine Betreuung zu Hause teilen.