Fragen und Antworten zur 24 Std. Betreuung und Altenpflege
1. Was bedeutet eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege für Senioren, Behinderte und Kinder? Es ist Tag und Nacht (Bereitschaft) immer jemand anwesend und übernimmt die Aufgaben, welche vorher im Erhebungsbogen vereinbart werden. 2. Wie sind die Rahmenbedingungen? Für die Betreuungskraft, Haushaltshilfe oder Pflegekraft muss ein Zimmer mit einem Bett und einem Kleiderschrank zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. 3. Wie sind die Sprachkenntnisse bei osteuropäischen (EU) Betreuungskräften? Es gibt folgende Abstufungen:
Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch Personal mit anderen Sprachkenntnissen, wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, etc., zur Verfügung. 4. Wie sind die Arbeitszeiten der Pflegekräfte, Betreuungskräfte oder Haushaltshilfen? Die Arbeitszeit/Freizeit können Sie individuell mit den Betreuungskräften vereinbaren. Die Betreuungskräfte sind in der Regel selbstständig bzw. freiberuflich tätig und unterliegen somit keiner gesetzlichen Arbeitszeitbestimmung. Bei entsendetem, angestelltem Personal, gilt das Arbeitszeitgesetz des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird. Die monatlichen Kosten für eine osteuropäische (EU) Haushaltshilfe, Betreuungskraft bzw. Pflegekraft aus Litauen, Lettland, Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder Rumänien liegen zwischen 1500,- bis zu 2400,- Euro. Folgende Kriterien sind für die Preisgestaltung relevant: Die Qualifikation der Haushaltshilfe, Betreuungskraft, Pflegehilfskraft, Altenpflegerin oder Krankenschwester. Punkte wie: Berufserfahrung; Ausbildung; Niveau der Sprachkenntnisse; Führerschein; etc.. Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten, sowie das Krankheitsbild. Punkte wie: fällt regelmäßige Nachtarbeit mit mehrfachem Aufstehen an; sind weitere Personen im Haushalt zu betreuen oder zu pflegen; Zustand der zu betreuenden bzw. zu pflegenden Person(en); welche Pflegestufe ist vorhanden; helfen Angehörige oder andere Personen bei der Betreuung und Pflege, wenn ja, in welchem Umfang; wie sind die Freizeit-/Ruhemöglichkeiten für die Betreuungskraft, etc.. Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 65,- Euro für die Anreise und 65,- Euro für die Abreise einer Betreuungskraft. Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz & Niederlassungsfreiheit in der EU) nach dem EU-Recht ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal. Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten: Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und im Rahmen ihrer Firma entsendet werden (Nachweis E101-Bescheinigung bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Formular) oder als Unternehmer-/in freiberuflich oder gewerblich gemeldet sein Betreuungskräfte aus den neuen EU-Ländern (z.B.: Litauen, Lettland, Slowakei, Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, etc.), die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind größtenteils illegal in Deutschland. Lassen Sie sich nicht auf unseriöse Angebote ein. Die Deutsche Seniorenbetreuung garantiert Ihnen die zuverlässige Abwicklung und Organisation mit allen notwendigen Nachweisen. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass es in Deutschland derzeit noch keine eindeutige Rechtsprechung für Arbeitsverhältnisse im Bereich der häuslichen 24-Stunden-Betreuung und Pflege gibt (Stichworte: illegalen Arbeitnehmerüberlassung bei entsendeten, angestellten Betreuungskräften, Problematik der Deklarierung des entsendeten Arbeitnehmers als Arbeitnehmer der Familie und nicht der ausländischen Firma, sowie die Problematik der Scheinselbstständigkeit). Deutschland hat hier leider immer noch die unbefriedigende Situation eines Graubereichs mit einer Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Die deutsche Politik hat es bisher versäumt eine realitätsnahe und eindeutige gesetzliche Rechtsprechung für seine pflegebedürftige Bevölkerung herzustellen! Unser Nachbar Österreich hat bereits rechtliche Rahmenbedingungen für die häusliche 24-Stunden-Betreuung und Pflege geschaffen und somit den Veränderungen in der Gesellschaft und der Arbeitswelt Rechnung getragen. Die Deutsche Seniorenbetreuung setzt sich dafür ein, dass dieser Weg auch in Deutschland eingeschlagen wird. Informationen zur rechtlichen Situation und behördlichen Abwicklung der 24 Stunden Pflege bzw. 24 Stunden Betreuung in Österreich finden Sie hier Näheres zu Abwicklung des Meldeverfahrens in der Schweiz finden Sie hier 7. Wann wird die erste Rechnung fällig? Die Rechnungsstellung erfolgt nachträglich zum Ende des laufenden Monats und ist per Überweisung oder Abbuchungsauftrag zu zahlen. 8. Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert? Leider keine. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert, sehr groß, wenn folgende Punkte eingehalten werden:
9. Wie sind die Kündigungsfristen/Vertragslaufzeiten? Eine Kündigung ist jederzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten. 10. Warum der Wechsel mit zwei oder mehreren Betreuungskräften? Beim Wechsel mit mehreren gleichen Personen haben Sie viele Vorteile:
11. Wie findet der Wechsel statt? Die Betreuungskräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn oder dem Flugzeug zu einer größeren Stadt in der Nähe. Hinweis: Falls Ihnen eine Betreuungskraft nach deren Arbeitsantritt nicht zusagt, dann haben Sie bei uns immer die Möglichkeit eines Austausches. 12. Wie sind die Möglichkeiten der Kostenerstattung? Für Deutschland ==> Unser Pflege- und Betreuungsdienstleistungs-Service ist eine Privatleistung, deren Kosten von der Pflegeversicherung nicht übernommen wird. Bei Einstufung in eine Pflegestufe kann jedoch die Geldleistung für so genannte “selbst beschaffte Pflegehilfen” in Anspruch genommen werden. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Behindertenbetreuung sowie Kinderbetreuung gibt es steuerliche Erleichterungen, die Sie am Besten mit Ihrem Steuerberater besprechen. Bei unseren osteuropäischen (EU-Ländern) Pflegekräften empfehlen wir ausdrücklich die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (Stichwort: Kombileistungen – aus Pflegesachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld (Privat-Pflege). Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus klären zu können. Auch sollten Sie mit Ihrem Steuerberater reden, da je nach persönlichen Verhältnissen ein Teil der Pflegekosten monatlich abzugsfähig sind. Bitte beachten Sie, dass im Vertrag die Person als Auftraggeber eingetragen werden sollte, welche die Leistung steuerlich absetzen möchte. VorabSie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit. 1. Schritt:
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