Fragen und Antworten zur 24 Std. Betreuung und Altenpflege
1. Was bedeutet eine häusliche 24 Stunden Betreuung und Pflege für Senioren, Behinderte und Kinder? Es ist Tag und Nacht (Bereitschaft) immer jemand anwesend und übernimmt die Aufgaben die vorher vereinbart werden. 2. Wie sind die Rahmenbedingungen? Für die Betreuungskraft, Haushaltshilfe oder Pflegekraft muss ein Zimmer mit mindestens einem Bett und einem Kleiderschrank zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. 3. Wie sind die Sprachkenntnisse bei osteuropäischen (EU) Betreuungskräften? Es gibt folgende Abstufungen:
Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch Personal mit anderen Sprachkenntnissen, wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, etc., zur Verfügung. 4. Wie sind die Arbeitszeiten der Pflegekraft/Betreuungskraft/Haushaltshilfe? Die Arbeitszeit/Freizeit können Sie individuell mit den Betreuungskräften vereinbaren. Die Betreuungskräfte sind in der Regel selbstständig bzw. freiberuflich tätig und unterliegen somit keiner gesetzlichen Arbeitszeitbestimmung. Bei entsendetem, angestelltem Personal, gilt das Arbeitszeitgesetz des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird. Bei deutschen Haushaltshilfen und Pflegekräften liegen die Kosten zwischen 2500,- bis zu 5500,- Euro. Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz & Niederlassungsfreiheit in der EU) nach dem EU-Recht ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal. Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten: Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und im Rahmen ihrer Firma entsendet werden (Nachweis E101-Formular) oder als Unternehmer-/in gewerblich gemeldet sein (Nachweis Gewerbeschein). Lassen Sie sich nicht auf unseriöse Angebote ein. Die Deutsche Seniorenbetreuung garantiert Ihnen die zuverlässige Abwicklung und Organisation mit allen notwendigen Nachweisen. In Österreich ist die 24-Stunden-Pflege gesetzlich klar geregelt. In Deutschland steht die eindeutige juristische Regelung leider noch aus. Informationen zur rechtlichen Situation und behördlichen Abwicklung der 24 Stunden Pflege bzw. 24 Stunden Betreuung in Österreich finden Sie hier Näheres zu Abwicklung des Meldeverfahrens in der Schweiz finden Sie hier 7. Wann wird die erste Rechnung fällig? Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende des laufenden Monats und ist per Überweisung oder Abbuchungsauftrag zu zahlen. 8. Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert? Leider keine. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert, sehr groß, wenn folgende Punkte eingehalten werden:
9. Wie sind die Kündigungsfristen/Vertragslaufzeiten? Eine Kündigung ist jederzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten. 10. Warum der Wechsel mit zwei oder mehreren Betreuungskräften? Beim Wechsel mit mehreren gleichen Personen haben Sie viele Vorteile:
11. Wie findet der Wechsel statt? Die Betreuungskräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn oder dem Flugzeug zu einer größeren Stadt in der Nähe des Betreuungsortes. Hinweis: Falls Ihnen eine Betreuungskraft nach deren Arbeitsantritt nicht zusagen sollte, dann haben Sie bei uns immer die Möglichkeit eines schnellen Austausches. 12. Wie sind die Möglichkeiten der Kostenerstattung? Für Deutschland ==> Unser Pflege- und Betreuungsdienstleistungs-Service ist eine Privatleistung, deren Kosten von der Pflegeversicherung nicht übernommen wird. Bei Einstufung in eine Pflegestufe kann jedoch die Geldleistung für so genannte “selbst beschaffte Pflegehilfen” in Anspruch genommen werden. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Behindertenbetreuung sowie Kinderbetreuung gibt es steuerliche Erleichterungen, die Sie am Besten mit Ihrem Steuerberater besprechen. Bei unseren osteuropäischen (EU-Ländern) Pflegekräften empfehlen wir ausdrücklich die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (Stichwort: Kombileistungen – aus Pflegesachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld (Privat-Pflege). Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus klären zu können. Auch sollten Sie mit Ihrem Steuerberater reden, da je nach persönlichen Verhältnissen ein Teil der Pflegekosten monatlich abzugsfähig sind. Bitte beachten Sie, dass im Vertrag die Person als Auftraggeber eingetragen werden sollten, welche diese Leistung steuerlich absetzen möchte. VorabSie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit. 1. Schritt:
2. Schritt:
Sie haben noch weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da! |
DSB auf der Messe "Die 66" 2008 in München![]() Die Deutsche Seniorenbetreuung informierte auf der Messe "Die 66" 2008 DSB am 17.03.2010 beim Deutschlandfunk![]() Direkt aus der Unternehmenszentrale der Deutschen Seniorenbetreuung, Leopoldstraße 48, München. |